Pflegeschutzbund e. V.

Pflegeheimbewohner weiterhin gefährdet

Helfende Angehörige sind systemrelevant

Oldenburg/Bonn. Die jetzt geltenden Regelungen zur Lockerung des Besuchsverbots in Alten- und Pflegeheimen in Niedersachsen bewertet die stellvertretende Vorsitzende des BIVA-Pflegeschutzbunds und Regionalbeauftragte Corinna Schroth als noch nicht ausreichend. Die aktuellen Handreichungen zur Erstellung eines zum Schutz der Bewohner*innen notwendigen Hygienekonzepts lassen einen engen Kontakt der Betroffenen mit ihren Angehörigen nicht zu. Damit droht der den Bewohner*innen verordnete Schutz ins Gegenteil umzuschlagen. Die Oldenburgerin hält viele Angehörige für „systemrelevant“ und will, dass deren Mithilfe bei der Versorgung der Bewohner*innen wieder möglich wird.
Bereits vor der Corona-Krise haben Angehörige die überlasteten Pflege- und Betreuungskräfte in ihrer Arbeit unterstützt. Meist ging es hier neben reinen Betreuungsleistungen zur psychischen Stabilisierung darum, dem angehörigen Pflegebedürftigen in Ruhe beim Essen und Trinken behilflich zu sein und/oder um Begleitung bei Toilettengängen. Im Hinblick auf das nun einzuhaltende Abstandsgebot ist das nicht mehr möglich. Bei den Angehörigen besteht jetzt die berechtigte Besorgnis der Unter- bzw. Fehlversorgung. Gezeigt haben sich Folgen wie Depressionen, Dehydrierungen, Dekubiti oder Aspirationen. Auch wird jetzt oftmals aufwändige Pflege durch Katheter- und Sondenlegung sowie Medikamentenvergabe zur Ruhigstellung ersetzt. Das belegen auch Ergebnisse der BIVA-Umfrage zu Besuchsverboten und Kommentare der BIVA-Petition „Besuche bei Pflegeheimbewohnern ermöglichen“.
Schroth fordert die Verantwortlichen auf, die Abstandsregelungen jedenfalls für die Angehörigen aufzuheben, die sich bereits vor der Corona-Krise als Teil des Pflegesettings als systemrelevant erwiesen haben, z.B. indem sie mindestens drei Mal in der Woche unterstützend tätig waren. Diese Angehörigen haben – gleichsam als (unbezahlte) Hilfskräfte – die Tätigkeiten verrichtet, die an sich Pflege- oder Betreuungskräfte hätten leisten müssen. Würden sie jetzt für ihre vergleichbare Arbeit bezahlt werden, wäre ein engerer Kontakt zu „ihren“ Pflegebedürftigen unter Beachtung der insoweit geltenden Schutzvorschriften auch weiterhin möglich und sie würden, wie das Pflegepersonal generell, als systemrelevant gelten. „Die Hygieneregelungen, die hierbei zu beachten sind, lassen sich ohne weiteres auf die ebenfalls systemrelevanten helfenden Angehörigen übertragen“, sagt Schroth. „Dadurch könnte etlichen Bewohnerinnen und Bewohnern viel Leid erspart werden.“

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