Pflegeschutzbund e. V.

Petition: Eigenanteil bei stationärer Pflege begrenzen

Ein Rollstuhl überhäuft mit GeldbündelnKostenexplosion für Pflegeheimbewohner

Seit Ende des Jahres 2018 sind im Beratungsdienst des BIVA-Pflegeschutzbunds sehr viele Anfragen zu Entgelterhöhungen eingegangen. Der Grund für den sprunghaften Anstieg im Vergleich zu den Vorjahren liegt darin, dass die angekündigten Entgelterhöhungen viel höher ausfallen als früher – vielfach liegen sie bei 300 bis 400 Euro, einzelne Ratsuchende müssen mit einer Erhöhung des Eigenanteils von mehr als 800 € pro Monat umgehen!

Hintergrund für die teils massiven Preissteigerungen sind u.a. Regelungen im Pflegestärkungsgesetz III, das seit Beginn des Jahres 2018 in Kraft getreten ist. Demnach kann eine tarifliche Bezahlung der Pflegekräfte nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden. Hinzu kommt, dass es auf dem Arbeitsmarkt zurzeit zu wenige Pflegefachkräfte gibt. In Einrichtungen, die im Wettkampf um Personal ökonomische Anreize setzen, sind auch diese von den Bewohnern zu tragen.

BIVA-Pflegeschutzbund unterstützt Petition der AWO

Die Arbeiterwohlfahrt fordert daher, den Eigenanteil bei stationärer Pflege zu begrenzen. Dazu hat der AWO-Bundesverband eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht. Ziel dieser Petition ist es, für die Versicherten der Pflegeversicherung einen gesetzlich definierten Höchstbetrag für die Eigenanteile zu erstreiten. Dieser soll zudem über die Dauer der Pflege verlässlich abgesichert sein. Steigende Kosten in der Pflege müssten dann aus Mitteln der Pflegeversicherung getragen werden.

Dies deckt sich mit der BIVA-Forderung, das finanzielle Risiko von Pflegebedürftigkeit nicht länger bei den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zu belassen. Momentan ist es so, dass die Pflegeversicherung nur einen gesetzlich fixierten Zuschuss bezahlt und Mehrkosten der Bewohner tragen muss. In absehbarer Zeit werden dadurch viele Pflegebedürftige in die Sozialhilfe „abrutschen“. Das Armutsrisiko „Pflege“ muss dringend minimiert werden. Bezahlbare Pflege ist eines der Hauptziele des BIVA-Pflegeschutzbunds.

Die Petition im Worlaut

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Pflegeversicherung das finanzielle Risiko für die Menschen bei Pflegebedürftigkeit verlässlich absichert. Dazu muss der Eigenanteil, den Pflegebedürftige zahlen müssen, in der Höhe begrenzt werden. Zudem muss der Eigenanteil über die gesamte Dauer der stationären Pflege verlässlich planbar sein.

Begründung
Steigende Kosten in der Pflege führen zu einem stetigen Anstieg des Eigenanteils der Versicherten im Pflegeheim. Im Bundesdurchschnitt lagen die Kosten, die ein*e Versicherte*r selbst übernehmen musste, bei monatlich durchschnittlich circa 1.750 Euro.
Zum Vergleich: Zum Ende des Jahres 2017 lag das durchschnittliche Netto-Renteneinkommen in den alten Bundesländern bei monatlich 1.231 Euro und in den neuen Bundesländern bei monatlich 1.169 Euro.
Die Folge ist, dass die Eigenanteile von einer*einem durchschnittlichen Rentenbezieher*in aus eigenem Einkommen nicht mehr aufgebracht werden können. Das führt dazu, dass sie Hilfe zur Pflege im Rahmen der Sozialhilfe in Anspruch nehmen müssen. Das ist gegenüber den Pflegebedürftigen unwürdig und führt auch bei deren Angehörigen zu extremen Unsicherheiten. Darüber hinaus werden durch die Übernahme der Kosten aus der Sozialhilfe die kommunalen Haushalte weiter belastet. Alles drei kann politisch nicht gewollt sein.
Das Problem ist, dass die 1995 eingeführte Pflegeversicherung die Leistungsbeträge der Pflegekassen gesetzlich festgeschrieben hat. Diese sind also gedeckelt. Etwaige Kostensteigerung tragen somit pflegebedürftige Menschen allein. Das bringt sie nicht mehr nur an den Rand ihrer finanziellen Existenz, sondern konfrontiert sie auch mit enormen Unsicherheiten, was mögliche Kosten in der Zukunft betrifft. Dieses löst erhebliche Ängste und Sorgen aus.
Notwendig ist eine bundeseinheitliche Definition der Kosten, die in der Pflege entstehen. Diese sind den Pflegekassen gesetzlich zuzuweisen und dürfen kein unkalkulierbares finanzielles Risiko für Menschen mit Pflegebedarf darstellen. Das heißt, alle pflegebedingten Kosten sind aus Mitteln der Pflegeversicherung zu tragen. Eine Pflegeversicherung muss die Menschen absichern und ihnen sowie ihren Angehörigen Sicherheit geben.
Ziel dieser Petition ist es, für die versicherten Leistungsbezieher*innen der Pflegeversicherung einen gesetzlich definierten Höchstbetrag für die Eigenanteile zu erstreiten. Dieser muss auch über die Dauer der Pflege verlässlich abgesichert sein. Steigende Kosten in der Pflege müssen dann aus Mitteln der Pflegeversicherung getragen werden.

Petition zur Begrenzung der Eigenanteile unterzeichnen

Auf der Internetseite des Deutschen Bundestags findet sich die Petition. Man kann sie dort auch direkt mitunterzeichnen. Dafür muss man sich nur kurz registrieren.

Hier geht es zur Petition

Zusätzlich liegen in vielen AWO-Begegnungsstätten und anderen AWO-Einrichtungen Unterschriftenlisten aus.

 

Abbildung:
Digital Storm / shutterstock.com 

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