Bonn. Der BIVA-Pflegeschutzbund sieht sich bestätigt in seiner Forderung nach einem besseren Schutz von Whistleblowern. Beim aktuellen Missbrauchsfall in einem Ennepetaler Pflegeheim gab es erst nach über zwei Jahren einen anonymen Hinweis, sodass Ermittlungen aufgenommen wurden. „Es ist skandalös, dass so viel Zeit vergeht, bevor solche Taten bekannt werden“, kritisiert Dr. Manfred Stegger, Vorstandsvorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbundes. „Gerade Alte und Kranke im Pflegeheim sind Übergriffen völlig ausgeliefert und darauf angewiesen, dass Mitarbeitende hinschauen und aktiv werden. Doch dafür müssen diese sich sicher fühlen. Das neue Hinweisgeberschutzgesetz hat leider die besondere Situation in Pflegeheimen nicht berücksichtigt.“
Das Hinweisgeberschutzgesetz trat am 2. Juli 2023 in Kraft. Bereits im März hatte der BIVA-Pflegeschutzbund bemängelt, dass nur Meldungen von eindeutigen Rechtsverstößen unter Schutz stehen, nicht aber sonstiges Fehlverhalten oder Missstände. Die Unterschiede sind für juristische Laien oft nicht erkennbar. Zudem gilt das Gesetz nur für Unternehmen mit mehr als 50 Angestellten, sodass in den vielen kleineren Einrichtungen Hinweisgeber nicht geschützt sind. „Mit diesen Mängeln ist das Gesetz nicht geeignet, solche grässlichen Taten frühzeitig aufzudecken“, kritisiert Stegger.



