Pflegeschutzbund e. V.

Leipziger Pflegeheim: Entgelterhöhungen unwirksam

Leipziger Pflegeheim: Entgelterhöhungen unwirksam

BIVA-Pflegeschutzbund geht gegen fehlerhafte Erhöhungsverlangen vor

Leipzig/Bonn. Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner in Leipzig haben nach Kenntnissen des BIVA-Pflegeschutzbundes in den letzten Monaten in mindestens einer Einrichtung zu viel Geld bezahlt. Den BIVA-Juristen liegen Unterlagen vor, die belegen, dass mindestens eine Entgelterhöhung unwirksam ist. Als qualifizierter Verbraucherschutzverein geht der BIVA-Pflegeschutzbund nun gegen die Einrichtung vor.

Das Erhöhungsverlangen, das den Pflegeschützern vorliegt, genügt nicht den Anforderungen an Transparenz und Klarheit. „Ähnlich wie im Mietrecht muss eine Entgelterhöhung für die Bewohnerinnen und Bewohner nachvollziehbar und auch nachrechenbar sein“, so Markus Sutorius, Rechtsberater beim BIVA-Pflegeschutzbund. Festgelegt ist dies in einem Verbraucherschutzgesetz, das zum Ziel hat, die Bewohner von Pflegeeinrichtungen zu schützen.

Der BIVA-Pflegeschutzbund hat der betreffenden Einrichtung eine Unterlassungsaufforderung gesendet. Wird diese akzeptiert, muss das Heim alle Bewohner:innen anschreiben, die der Erhöhung nicht zugestimmt haben, und auf die Unwirksamkeit des Erhöhungsverlangens hinweisen. Betroffene müssen dann selbst aktiv werden und eventuell bereits gezahlte Erhöhungsbeträge zurückfordern. Der BIVA-Pflegeschutzbund empfiehlt daher, bei Entgelterhöhungen besonders aufmerksam zu sein. Betroffene erhalten eine Ersteinschätzung durch den Beratungsdienst des gemeinnützigen Vereins.

Auch für Bewohner:innen von anderen Einrichtungen kann es sich lohnen, genau aufzupassen, denn Entgelterhöhungen in Pflegeheimen sind oft unwirksam. Als sogenannte qualifizierte Organisation verfügt der BIVA-Pflegeschutzbund über die Möglichkeit, mit rechtlichen Mitteln Verbraucherschutzrechte durchzusetzen, ohne dass die Betroffenen dafür selbst namentlich in Erscheinung treten müssen. „Das ist entscheidend, denn viele pflegebedürftige Menschen scheuen einen Streit mit der Einrichtung“, sagt Sutorius. In den letzten Monaten hat der BIVA-Pflegeschutzbund Betroffenen ermöglicht, mehr als zwei Millionen Euro zurückfordern zu können.

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