Pflegeschutzbund e. V.

Keine Besuchsverbote durch die Hintertür

Pflegeheime: Zutritt nur mit negativem Testergebnis

Bonn. Pauschale und vollständige Besuchsverbote darf es in Pflegeheimen nicht mehr geben – darüber waren sich nach dem ersten Lockdown alle einig. Doch wird mit den Beschlüssen der Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 13. Dezember eine neue Hürde für Besuche geschaffen: Der Zutritt soll in Regionen mit erhöhter Inzidenz nur dann gestattet sein, wenn Besucherinnen oder Besucher einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen. Dies dürfte in vielen Fällen faktisch unmöglich sein, wie die Umsetzungsschwierigkeiten bei den Tests in den letzten Wochen zeigen. „Coronatests sollen Besuche ermöglichen und dürfen kein Besuchsverbot durch die Hintertür darstellen“, sagt Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbundes. „Die Einrichtungen müssen ab sofort verpflichtet werden, solche Tests kostenfrei anzubieten.“

Ein aktuelles, negatives Testergebnis eines Corona-Tests soll nach den Beschlüssen der Bund-Länder-Konferenz in allen Regionen mit erhöhter Inzidenz Voraussetzung für den Besuch in einem Pflegeheim werden. Allerdings wurde dabei nicht entschieden, dass eine Pflegeeinrichtung solche Tests anbieten muss. Dies müssten die Länder laut Stegger in ihren Umsetzungen der Beschlüsse umgehend nachholen. Ansonsten wäre es Aufgabe der Besucherinnen und Besucher, die Tests zu organisieren und gegebenenfalls auch zu finanzieren, was vielfach einem faktischen Besuchsverbot gleichkomme.

Die erheblichen Probleme in der Umsetzung der Tests wurden dem Beratungsdienst des BIVA-Pflegeschutzbundes in den letzten Tagen bereits aus Bayern und Sachsen geschildert. In diesen Bundesländern schrieben die Testverordnungen bereits vor der Konferenz der Ministerpräsidenten negative Testergebnisse als Voraussetzung für den Zugang zur Einrichtung vor.

Doch dabei gab es oftmals Probleme: Viele Heime testen nicht selbst, Apotheken geben keine Tests an Privatpersonen heraus und nicht überall gibt es Hausärzte oder Teststationen vor Ort. Gerade in ländlichen Gebieten müssen längere Fahrten in Kauf genommen werden, was einen hohen organisatorischen Aufwand und zusätzliche Infektionsrisiken auf dem Weg dorthin bedeuten. Hinzu kommen die Kosten für regelmäßige Testungen.
„Eine soziale Isolation der Pflegeheimbewohner wie im Frühjahr dürfen wir nicht wieder zulassen“, mahnt Stegger. Schließlich seien die Auswirkungen auf die Bewohnerinnen und Bewohner mittlerweile hinlänglich bekannt: von Depression und Selbstmordgedanken bis hin zu körperlichem und geistigem Abbau.

Der BIVA-Pflegeschutzbund fordert, dass Tests auch für Besucherinnen und Besucher von den Pflegeheimen vor Ort verpflichtend angeboten werden. Sobald eine Landes-Verordnung vorschreibt, dass ein negatives Testergebnis Voraussetzung für den Besuch ist, müssen Tests für die Besuchenden auch unkompliziert möglich sein. „Schließlich hat Herr Spahn jedem Bewohner 20 Tests pro Monat versprochen. Seit Mitte Oktober, seit die Corona-Testverordnung in Kraft ist, warten die Angehörigen darauf, dass Besuche dadurch sicherer und unkomplizierter möglich sind. Es kann nicht sein, dass dies an immer neuen organisatorischen Schwierigkeiten scheitert und die Besuche letztlich sogar verhindert“, so Stegger.

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