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13 Responses

  1. Schon allein die Situation in den Heimen während der Pandemie hat gezeigt wie wichtig es ist, dass es in den Heimen unbedingt Mitwirkungsrechte der
    Heimbeiräte bzw. Heimfürsprecher sowie der Bewohner*innen braucht.
    Auch der Wegfall von regelmäßigen Kontrollen kann hier nicht die Lösung sein.

    Ich sehe beim Wegfall der Landesheimmitwirkungsverordnung nur die 3 Affen-These (nichts sehen, nicht hören, nicht sagen), aber damit sind Probleme
    nicht aus der Welt, sondern die Landesregierung in Ba-Wü stellt sich nicht Ihren Aufgaben im Bereich der Pflegeheime.

  2. In einem Heim gibt es seit Jahren einen „Vorsitzenden“ des Heimbeirats, der sich zumindest pro forma kümmert. Dafür hat er das schönste Zimmer, das beste Essen und hatte bei Corona auch keine Sperre, hat einen eigenen Garten, in dem er Gemüse anbaut und dies im Heim verkauft und manchmal auch dort übernachtet. Er ist nicht mehr pflegebedürftig. Blockiert einen Pflegeplatz und das Sozialamt finanziert ihm das alles.

    In einem anderen ist nur ein Beiratsmitglied n i c h t dement, es kommt von außen, ist aber Betreuer im trägereigenen Betreuungsverein. Ich habe keinerlei Aktivität des Heimbeirats erkannt. Es war auch keine echte Wahl. Ich als Vertreter meiner Schwester z. B. wurde nicht eingebunden.

    Alle Pflegeeinrichtungen müssen stärker und konsequenter kontrolliert werden. Die Bewohner zahlen viel Geld für oft minderwertige Pflege. Alle stecken den Kopf in den Sand.

  3. Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich betreue einen Angehörigen in der Eingliederungshilfe mit dem Ziel betreutes Wohnen bis hin zu möglichst umfassender Selbständigkeit.
    Ich habe auch in einem nahegelegenen Heim erlebt, dass dieses für die Bewohner schon jetzt zu einem quasi rechtsfreien Raum werden kann.
    Die geplante Zurücknahme der Mitbestimmungsrechte ist ein gefährlicher Demokratieabbau in einer Zeit, in der demokratische Werte ohnehin von allen Seiten angegriffen werden und die Rechte auch von den Menschen, die aus alters- und krankheitsbedingten Gründen nicht voll zum Erwerbsleben beitragen KÖNNEN, zunehmend als reine Belastung der Fleißigen gebrandmarkt werden.
    Pflegebedürftigen und Behinderten stehen genauso alle Mitbestimmungs- und Bürgerrechte zu wie allen anderen BürgerInnen wie Sie und ich, die jederzeit auch in diese Situation kommen könnten!
    Weichen Sie die wichtigsten Grundsätze unserer Solidargemeinschft nicht auf zu Lasten der Schwächsten!

  4. Sehr geehrte Dame oder Herr! Hiermit möchte ich gegen dieses Vorhaben, die gesetzlichen verankerte Heimmitwirkung als Heimbeirat abzuschaffen, vorgehen, also dass dieses ersatzlos gestrichen werden soll.
    Mit freundlichen Grüssen
    Peter Wendler

  5. Ich war einige Jahre Heimleitung in einer Stuttgarter Einrichtung. Die Zusammenarbeit mit Heimbeirat und Betriebsrat war eine tragende Basis zu unserer guten Atmosphäre im Haus. Alle unsere Aktivitäten waren dadurch gemeinsam geboren und gelebt. Unsere Bewohner konnten ihre Lebens und Berufserfahrung im Interesse aller einbringen. Ich bin über die geplante negative Reform entsetzt.

  6. Wir in Hamburg stärken die Mitwirkungsrechte mithilfe von qualifizierten ehrenamtlichen Ombudspersonen oder Fürsprecher:innen. Unser Projekt biq-hamburg.de wird finanziell getragen von der Stadt Hamburg und den Hamburger Pflegekassen zu gleichen Teilen. Dieser Ansatz sollte in allen Bundesländern nachgeahmt werden und die Ehrenamtlichen mit noch mehr Kompetenzen und Rechten ausgestattet werden.

  7. Das ist meines Erachtens falschverstandene Entbürokratisierung, ist Altersdiskriminierung, um nicht zu sagen Entmündigung von Bürgern. Statt überflüssigen behördlichen Formalismus zu überprüfen und abzuschaffen wird Bürgerbeteiligung eingeschränkt bzw. ganz gestrichen. Dann wundern sich unsere demokratischen Parteien über das Erstarken der AfD und niemand hat es kommen sehen.
    Eine Bürgerbeteiligung als entbehrlich zu betrachten spricht Bände über die Einstellung von politisch Verantwortlichen, fördert die schon verbreitete Politikverdrossenheit und damit das Erstarken extremistischer Parteien ohne deren eigenes Zutun, die dankbar sind für derartige Absichten demokratischer Parteien und dies zu ihren demokratiefeindlichen Zielen nutzen.
    Ich hoffe, BIVA macht diese Absicht hinreichend publik und kann sie verhindern.

  8. Eine Regierung die mal die Politik des Hinhörens postuliert hat, kann so eine schräge Reform, die vordergründig dem Bürokratieabbau dient nicht weiterverfolgen.

  9. Bewohnerbeiräte sollen und müssen erhalten bleiben!!!!!!!!

    Wenn die Landesheimmitwirkungsverordnung gestrichen wird, ist es für die Bewohnerinnen und Bewohner in den stationären Einrichtungen ein schmerzlicher Rückschritt. Denn diese besteht seit 50 Jahren. Wir wollen das diese erhalten bleibt.

    Wenn es den Bewohnerbeirat nicht mehr geben würde, dann hätten die Bewohnerinnen und Bewohner keinen vertraulichen Ansprechpartner mehr, für ihre Wünsche und Probleme.
    Der Bewohnerbeirat ist das Sprachrohr und dieses muss weiterhin bestehen bleiben.
    Und deshalb sind wir gegen diesen Gesetzesentwurf.

    Es schreibt Ihnen die Vorsitzende Bewohnerbeirätin vom Diakoneo Sonnenhof Schwäbisch Hall

  10. Die LandesheimMitwirkungs-VO für Baden-Württemberg ist ein sehr wichtiges Instrument, um die Rechte und Pflichten der Bewohner in Einrichtungen der Eingliederungshilfe zu gewährleisten. Sie darf nicht „wegrationalisiert“ werden.
    Das Gleichgewicht zwischen Beschäftigten mit einem Werkstattrat mit Werkstattrats-VO BWürttemberg ist damit aus dem Gleichgewicht gebracht.
    Bewohner haben das Recht, einen Beirat zu wählen, der ihre Interessen unterstützt. Wir wollen Gleichberechtigung gegenüber den Beschäftigten.
    Klarheit und Transparenz muss auf der Basis der UN-BRK und auf diesem Fundament aufgebaut bleiben!!

    Es ist beschämend, das ein LandesSeniorenbeirat hier das Zünglein an der Waage sein soll, dessen Klientel die Menschen in Alten- und Pflegheimen und Seniorenresidenzen ist und die Abschaffung bei Menschen mit Behinderung und hier im Besonderen Menschen mit Geistiger und Mehrfachbehinderung mitfordert. Das darf nicht sein.

  11. Seit einigigen Jahren bin ich in einem Seniorenzentrum ehrenamtlich aktiv, u.a. mit einem Handarbeits- und Bastelnachmittag. Auch bin ich seit langer Zeit heimbeirätin bzw.Fürsprecherin. Ich halte das Mitspracherecht für absolut notwendig, da ich auch durch persönliche Anfragen Ansprechpartnerin bin und schon viel mit der Heimleitung / Geschäftsleitung, einzelnen Abteilungen in Kontakt bin, um Positives aber auch negative Kritik weiterzugeben. Es wird also viel an mich herangetragen und ich konnte schon in einigen Dingen positiv tätig werden. Auch habe ich mit HL/ GL und anderen Mitarbeitern ein gutes Verhältnis, weshalb viele Dinge abgeklärt werden können.

    Die Mitwirkung finde ich zwingend notwendig, egal ob als Fürsprecher oder Heimbeirat.

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Wir wissen, dass es zu Problemen im Pflegesetting oftmals dann kommt, wenn kein Zeuge zugegen ist. Das hat zur Folge, dass der Kritikpunkt „nicht überprüfbar“ ist. Gerade darin liegen aber meist die wertvollsten Hinweise. Es gibt auch einen Weg, diese Kommentare abzugeben, indem Sie Ihre subjektive Wahrnehmung beschreiben, keine Person nachvollziehbar benennen und auf Verallgemeinerungen verzichten.
Ein Beispiel: Anstatt zu schreiben: „Frau Meier hat nicht einmal einem Bewohner der Station die richtigen Medikamente gegeben.“ Formulieren Sie es in etwa so: „Bei meinem Angehörigen gab es Probleme mit der Medikamentenvergabe, insbesondere mit einer Pflegekraft. Meiner Beobachtung nach waren davon noch viele weitere Bewohner betroffen.“

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