Pflegeschutzbund e. V.

Kabinettsbeschluss zum 2. Pflegestärkungsgesetz

Bonn. Der vielfach gelobte Entwurf zum 2. Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) hat die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) e. V. in einem entscheidenden Punkt enttäuscht. Vertreter der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen werden wieder nicht stimmberechtigt an den Entscheidungen beteiligt, obwohl sie die Hauptkosten an der Pflege tragen.

„Entgegen der landläufigen Meinung wird der Pflegesektor nicht hauptsächlich von den Kassen oder den Sozialhilfeträgern finanziert“, stellt Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender der BIVA, fest. Ein entscheidender Anteil an den Kosten, fast die Hälfte, wird nach wie vor von den Bewohnern stationärer Einrichtungen direkt aus eigener Tasche bezahlt. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen nicht an den Entscheidungen beteiligt werden, obwohl sie die größte Finanzlast tragen. Laut der Pflegestatistik des Statistischen Bundesamtes war der Anteil der Zuzahlungen an den Gesamtkosten im Jahr 2013 mit etwa 47% sogar höher als der, der durch die Pflegeversicherung getragen wird (43%). Die restlichen 10% ergeben sich aus Leistungen der Sozialhilfe.

Dennoch sind die Betroffenenorganisationen wieder nicht am Gremium zur Qualitätssicherung mit Stimmrecht beteiligt. Zwar hat es nach dem aktuellen Entwurf einen neuen Namen erhalten und heißt jetzt „Qualitätsausschuss“, aber an Zusammensetzung der stimmberechtigten Mitglieder hat sich tatsächlich wenig geändert: Nach wie vor sitzen sich Vertreter der Pflegekassen und der Leistungsanbieter gleichberechtigt gegenüber. Neu ist lediglich, dass ein Vertreter der Pflegeberufe zur Seite der Anbieter gezählt wird. „Verbrauchervertreter haben nach wie vor nur beratende Funktion am Katzentisch“, so Stegger.

Betroffene haben eine eigene Perspektive und würden vielfach anders entscheiden. Im bisherigen System der Prüfberichte konnten Mängel in der Pflege zum Beispiel durch eine gut lesbare Speisekarte in der Gesamtbewertung ausgeglichen werden. Eine solche Entscheidung wäre unter echter Mitbestimmung durch die Betroffenenverbände kaum vorstellbar. Durch eine voll stimmberechtigte Beteiligung von Verbraucherorganisationen könnte ein Perspektivenwechsel gelingen, der den Betroffenen in den Mittelpunkt stellt.

Im Gegensatz zu den Aussagen des Pflegebeauftragten der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann, im Vorfeld sieht der aktuell beschlossene Kabinetts-Entwurf des PSG II für Verbraucherverbände im Qualitätsausschuss nach § 113b SGB XI nach wie vor lediglich eine beratende Funktion vor. Laumann hatte eine voll stimmberechtigte Beteiligung in Aussicht gestellt.

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