In der Oktober-Ausgabe der Fachzeitschrift Altenpflege geht es in der Rubrik Pro und Contra um die Praxistauglichkeit des Hinweisgeberschutzgesetzes, das 2023 in Kraft trat. Annette Stegger, Vorsitzende des BIVA-Pflegeschutzbundes sagt klar: Das Gesetz ist in seiner jetzigen Form nicht praxistauglich.
Das Hinweisgeberschutzgesetz trat am 2. Juli 2023 in Kraft. Es soll Beschäftigte in der Pflege, die Missstände oder Rechtsverstöße melden, vor Benachteiligungen schützen. Aus Sicht des BIVA-Pflegeschutzbundes geht das Gesetz nicht weit genug und ist deshalb nicht praxistauglich: Zum einen, weil nur Meldungen von eindeutigen Rechtsverstößen unter Schutz stehen, nicht aber sonstiges Fehlverhalten oder Missstände. Die Unterschiede sind für juristische Laien oft nicht erkennbar. Zum anderen gilt das Gesetz nur für Unternehmen mit mehr als 50 Angestellten, sodass Hinweisgeber in kleineren Einrichtungen nicht geschützt sind.



