Bei Tiergestützten Interventionen (TGI) handelt es sich um Angebote, die von einer entsprechend qualifizierten und ausgebildeten Fachperson mit dem eigenen (ausgebildeten) Tier durchgeführt werden. Es ist ein Oberbegriff für Tiergestützte Therapie (TGT) und Tiergestützte Pädagogik (TGP).
Dr. Carola Otterstedt studierte Verhaltensforschung und promovierte als Geisteswissenschaftlerin. Sie beschäftigt sich seit vielen Jahren mit der Beziehung von Mensch und Tier. Sie ist Autorin zahlreicher Bücher und hat die Stiftung „Bündnis Mensch & Tier“ aufgebaut, die sich für die Förderung der Mensch-Tier-Beziehung einsetzt. Wir haben sie dazu befragt, wie Tiere in der Therapie sinnvoll eingesetzt werden können, was dabei zu beachten ist und was sich an den Rahmenbedingungen für TGI-Therapeuten noch verbessern kann.
BIVA: Tiere werden seit Jahren erfolgreich als therapeutische Begleiter eingesetzt. Was ist es, das pflegebedürftigen Menschen am Umgang mit Tieren gut tut?
Otterstedt: Tiere können eine wunderbare Brücke bauen zwischen dem Leben heute und dem Leben, das pflegebedürftige Menschen vor ihrem Unfall, ihrer Erkrankung oder auch in jüngeren Jahren gelebt haben. Im Kontakt mit Tieren können wir Lebenserinnerungen erzählen, Fürsorge geben und angenehmen Kontakt zu einem anderen Mitgeschöpf aufbauen.
BIVA: In Ihrem aktuellen Buch setzen Sie sich mit Tiergestützter Intervention bei demenziell veränderten Menschen auseinander. Wie können Tiere im Umgang mit Demenzbetroffenen helfen? Wo sind die Einsatzmöglichkeiten und die Grenzen der Tiergestützten Intervention?
Otterstedt: In der Kommunikation mit Demenzbetroffenen versuchen wir Erinnerungen zu fördern, Orientierung und Selbstständigkeit im Alltag zu unterstützen und zu erhalten. Tiere sind eine wunderbare Möglichkeit Impulse zu geben und zu motivieren. Ihr Verhalten regt an, unsere Sinne werden stimuliert und Handlungen werden angeregt, z.B. durch Schneiden von Möhren für die Kaninchen, Säubern von Maiskolben für Hühner, Spazierengehen mit dem Hund etc. Tiere können und dürfen kein Ersatz für eine professionelle menschliche Begleitung sein, sie sind aber eine wunderbare methodische Ergänzung mit viel Potential.
BIVA: In den meisten Pflegeheimen sind Tiere nur sehr eingeschränkt zugelassen. Aus hygienischen Gründen dürfen oftmals nur Klein-/ bzw. Käfigtiere wie Fische oder Vögel gehalten werden, sofern ausdrücklich deren Versorgung sichergestellt ist. Dennoch gibt es auch Einrichtungen, die stark auf tiergestützte Therapie setzen, die eigene Therapietiere halten und auch größere Haustiere der Bewohnerinnen und Bewohner zulassen. Lassen sich Hygienevorschriften und Tiere vereinbaren?
Otterstedt: Es gibt von der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT) klare Orientierung, welche Tierarten und in welcher Form die Tiere artgemäß gehalten und tiergerecht eingesetzt werden können. Das TVT-Merkblatt 131 wird landesweit von den Veterinär- und Gesundheitsämtern als wertvolle Grundlage empfohlen. Darüber hinaus hat das Robert-Koch-Institut klar Stellung zum Thema Hygiene bezogen. Es ist wichtig, dass Tiere nicht einfach wie Objekte angeschafft werden, vielmehr ist eine qualifizierte tiergestützte Begleitung an eine Reihe von Qualitätskriterien gebunden, die möglichst durch eine zertifizierte Fachkraft für Tiergestützte Intervention durchgeführt wird. Neben der Haltung von Tieren in Einrichtungen sind ambulante tiergestützte Angebote eine gute Alternative. Adressen von Anbietern findet man unter www.tiergestuetzte-therapie.de.
BIVA: Gibt es Tierarten, die besonders gut zu therapeutischen Zwecken eingesetzt werden können, und solche, die generell schlechter hierzu geeignet sind?
Otterstedt: Generell kann man sagen, dass bei einer Schwäche der Motorik immer größere Tiere besser eingesetzt werden sollten als Kleintiere. Es ist wichtig, dass die Tiere generell einen Rückzugsbereich haben und möglichst frei in der Interaktion agieren sollten. Es sind weniger die Tierarten als die Tierpersönlichkeiten mit ihren individuellen Talenten entscheidend. So muss der TGI-Fachkraft die Auswahl der Tierart und der Tierindividuen genau danach abstimmen, mit welcher Zielgruppe und mit welchen Methoden sie arbeitet sowie welches Förderziel erreicht werden soll.
BIVA: Durchlaufen diese Tiere eine besondere Ausbildung wie z.B. Assistenzhunde? Wer führt eine solche Vorbereitung des Tieres durch?
Otterstedt: Es ist wichtig, dass die Tier achtsam auf die Situation in ihrem Arbeitsgebiet vorbereitet wird. Dies geschieht optimal bereits in der Sozialisierungsphase eines Tieres und im Beisein eines bereits erfahrenen Therapiebegleittieres. Es muss auch jedem TGI-Anbieter bewusst sein, dass er stetig die Beziehung zwischen sich und dem Tier weiter ausbaut und festigt und mit tiergerechten Aus- und Trainingszeiten alternativ gestaltet. Die Kontaktzeiten zum Tier dürfen sich nicht allein auf den Einsatz des Tieres sowie die Fütterungszeiten beschränken. Vielmehr bedeutet es ein Tier-lebenslanges Miteinander von Tierhalter und Tier, auch bis in das hohe Alter hinein, wo das Tier mitunter nur sehr eingeschränkt oder nicht mehr einsetzbar ist.
BIVA: Der Nutzen von tiergestützter Therapie und Pädagogik ist seit längerem unbestritten. Dennoch tun sich die Kassen mitunter schwer damit, solche Angebote in ihren Leistungskatalog aufzunehmen. Was müsste sich Ihrer Einschätzung nach in den gesellschaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen verbessern?
Otterstedt: Es braucht unbedingt eine starke Interessenvertretung der TGI-Anbieter, die die Qualität ihrer Arbeit kommunizieren und dafür auch wissenschaftliche Studien unterstützen. Ein Verband hätte die Aufgabe die politische Arbeit zu fördern. Bis dahin ist die TGI, z.B. im Rahmen der Ergo- und Physiotherapie, der Logopädie und Neuropsychologie gut integrierbar und auch per Kasse bezahlbar. Allerdings werden hierbei die Kosten der Tierhaltung vom Träger selber übernommen.
Die Wertschätzung der Tiergestützten Intervention sollte es den Einrichtungen Wert sein, sowohl einen qualifizierten Anbieter zu engagieren bzw. eigene Mitarbeiter als TGI-Fachkraft ausbilden zu lassen, Fachberater für die eigene Tierhaltung und die interne Schulung als kompetente Gesprächspartnern einzuladen, als auch langfristig ein finanzielles und zeitliche Budget für das Angebot einzuplanen.
studierte Verhaltensforschung und promovierte als Geisteswissenschaftlerin. Mit über 20 Jahren Praxiserfahrung in der Kranken- und Sterbebegleitung, sammelte sie seit Anfang der 90er-Jahre mit ambulanten TGI-Angeboten Erfahrungen im Bereich der tiergestützten Einzel- und Gruppenarbeit u.a. mit Kinder und Jugendlichen, Menschen mit Inselbegabungen, Sehbehinderten und Blinden, Senioren und Demenz-Betroffenen, Komapatienten und Sterbenden.
Früh engagierte sie sich für die Weiterentwicklung der Mensch-Tier-Beziehung u.a. mit den Schwerpunkten Artgemäße Tierhaltung, Kommunikation zwischen Mensch und Tier und methodischer Einsatz von Tieren im Rahmen der Tiergestützten Intervention. Carola Otterstedt ist Vorstand der Stiftung Bündnis Mensch & Tier und engagiert sich als Mitglied in der interdisziplinären Arbeitsgruppe für Mensch-Tier-Beziehung, im Facharbeitskreis für Tiergestützte Intervention, im interdisziplinären Arbeitskreis 10 der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V. sowie im Stiftungsrat der Stiftung SelbstWertGefühl. Neben zahlreichen Publikationen zur Kranken- und Sterbebegleitung ist sie v.a. durch ihre Bücher und Essays sowie als Fachreferentin im Bereich Mensch-Tier-Beziehung und Tiergestützten Intervention bekannt geworden.