Hildesheim: Pflegeheim-Entgelterhöhungen unwirksam
BIVA-Pflegeschutzbund geht gegen fehlerhafte Erhöhungsverlangen vor
Landkreis Hildesheim/Bonn. Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner im Landkreis Hildesheim haben nach Kenntnissen des BIVA-Pflegeschutzbundes in den letzten Monaten in mindestens einer Einrichtung zu viel Geld bezahlt. Den BIVA-Juristen liegen Belege vor, dass dort zu Unrecht erhöhte Entgelte gefordert wurden. Als qualifizierter Verbraucherschutzverein geht der BIVA-Pflegeschutzbund nun gegen die Einrichtung vor.
Das Erhöhungsverlangen, das den Pflegeschützern vorliegt, genügt nicht den Anforderungen an Transparenz und Klarheit. „Ähnlich wie im Mietrecht muss eine Entgelterhöhung für die Bewohnerinnen und Bewohner nachvollziehbar und auch nachrechenbar sein“, so Markus Sutorius, Rechtsberater beim BIVA-Pflegeschutzbund. Festgelegt ist dies im Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG). Das WBVG ist ein Verbraucherschutzgesetz, das zum Ziel hat, die Bewohner von Pflegeeinrichtungen zu schützen.
Der BIVA-Pflegeschutzbund hat der betreffenden Einrichtung eine Unterlassungsaufforderung gesendet. Wird diese akzeptiert, muss das Heim alle Bewohner:innen anschreiben, die der Erhöhung nicht zugestimmt haben, und auf die Unwirksamkeit des Erhöhungsverlangens hinweisen. Betroffene müssen dann selbst aktiv werden und eventuell schon gezahlte Erhöhungsbeträge zurückfordern. Der BIVA-Pflegeschutzbund empfiehlt daher, bei Entgelterhöhungen besonders aufmerksam zu sein. Betroffene erhalten eine Ersteinschätzung durch den Beratungsdienst des gemeinnützigen Vereins.
Auch für Bewohner:innen von anderen Einrichtungen kann es sich lohnen, genau hinzuschauen, denn Entgelterhöhungen in Pflegeheimen sind oft unwirksam. Als sogenannte qualifizierte Organisation verfügt der BIVA-Pflegeschutzbund über die Möglichkeit, mit rechtlichen Mitteln Verbraucherschutzrechte durchzusetzen, ohne dass die Betroffenen dafür selbst namentlich in Erscheinung treten müssen. „Das ist entscheidend, denn viele pflegebedürftige Menschen scheuen einen Streit mit der Einrichtung“, sagt Sutorius. Durch die Unterstützung des BIVA-Pflegeschutzbundes konnten Betroffene in den letzten Monaten mehr als zwei Millionen Euro zurückfordern.



