Bonn. Der BIVA-Pflegeschutzbund beobachtet eine Tendenz zur stetigen Verringerung der Anzahl der Qualitätsprüfungen in Pflegeheimen. Den Grund dafür sieht er in der Aufweichung der gesetzlichen Vorgaben. „Damit kommt der Gesetzgeber zwar den Wünschen der Heimbetreiber entgegen sowie den kommunalen Aufsichtsbehörden, die schon lange über zu wenig Personal klagen, doch ist diese Entwicklung nicht im Interesse der Bewohner und ihrer Angehörigen,“ stellt Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbundes fest. In der Vergangenheit mussten die meisten Heime mit zwei Prüfungen im Jahr rechnen. Jetzt geht die Tendenz in Richtung einer Prüfung alle zwei Jahre. „Wir sehen das äußerst kritisch“.
Bis vor kurzem noch gehörte es zur Regel, dass ein Heim einmal im Jahr sowohl vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) als auch von der jeweiligen kommunalen Aufsichtsbehörde besucht und kontrolliert wurde – idealerweise unangekündigt. Dabei konzentrierte sich der MDK auf die Pflegequalität und die zuständige Aufsichtsbehörde, die früher als „Heimaufsicht“ bekannt war, auf die Vorgaben der jeweiligen Landesheimgesetze. Letztere befassen sich mit der Versorgung, Hygiene, der Wohnsituation oder dem Umgang mit den Bewohnern.
Jetzt wird es für den MDK die Möglichkeit geben, ein Heim nur alle zwei Jahre zu besuchen, sofern es bei der Überprüfung der Pflegequalität keine Beanstandungen gegeben hat. Parallel dazu lockern immer mehr Bundesländer im Rahmen von Gesetzesnovellierungen ihre Vorgaben für ihre Aufsichtsbehörden und entbinden sie von der jährlichen Kontrollpflicht. So prüfen die Heimaufsichten in Rheinland-Pfalz nur noch anlassbezogen, das heißt wenn es konkrete Hinweise auf Mängel gibt. Ende 2018 hat auch das Land Nordrhein-Westfalen seine gesetzlichen Bestimmungen gelockert und prüft regelmäßig nicht mehr jährlich, sondern im Abstand von höchstens drei Jahren. Geprüft wird auch nicht mehr die Pflegequalität – um Doppelungen mit den MDK-Prüfungen zu vermeiden. Aus anderen Ländern gibt es immer wieder Berichte, dass die Heimaufsichten aus Personalmangel nicht alle Prüfungen schaffen. Zusätzlich hören die Berater des BIVA-Pflegeschutzbundes häufig Beschwerden von Angehörigen, dass die Heimaufsichten auch bei der Meldung von Missständen nicht eingreifen.
Daher fordert der Pflegeschutzbund, dass die Länder dieser Kritik nicht dadurch begegnen, dass sie bei Gesetzesnovellierung ihre gesetzlichen Prüfaufgaben weiter aufweichen. Stattdessen sollen sie dafür sorgen, dass die Aufsichtsbehörden personell deutlich besser ausgestattet werden, damit sie ihre Kontroll- und Aufsichtspflichten angemessen wahrnehmen können.
Mit der jetzt zu beobachtenden Entwicklung kommt der Gesetzgeber den Heimbetreibern und ihren Verbänden entgegen und vernachlässigt dabei die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner. Schon lange kritisieren Betreiber immer wieder den Aufwand, der mit den Prüfungen verbunden ist und verlangen deren Reduzierung und Abschaffung. Der Vorsitzende des BIVA-Pflegeschutzbund äußert Verständnis für die Einführung von effizienteren Prüfverfahren, bei denen sich die prüfenden Institutionen besser koordinieren. Eine Abschaffung und Verringerung der Prüfabstände lehnt er jedoch entschieden ab. Der BIVA-Pflegeschutzbund vertritt den Standpunkt, dass häufige und strenge Kontrollen notwendig sind, um die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen vor schlechter Pflege zu schützen und fordert daher auch deutschlandweit einheitliche Regelungen in den Landesheimgesetzen. „Gute Heime brauchen diese Kontrollen nicht zu fürchten“, sagt Stegger.