BIVA-Pflegeschutzbund fordert bundesweite Umsetzung ohne Verzögerung
Bonn. Der BIVA-Pflegeschutzbund sieht die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in Gefahr. Zwar halten offiziell alle an der Einführung zum Stichtag am 16. März 2022 fest, aber die praktische Umsetzung wird entweder durch lange Übergangsphasen oder viele Ausnahmeregelungen unterlaufen. „Aufgrund der aktuell höchsten Infektionszahlen seit Pandemiebeginn fordern wir die konsequente Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ohne weitere Übergangsphasen“, so Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbundes. „Der bestmögliche Schutz vulnerabler Gruppen darf nicht bürokratischen Hürden und der Uneinsichtigkeit von einigen Beschäftigten in der Pflege zum Opfer fallen.“
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht nach § 20a IfSG zum 16. März 2022 wurde bereits am 10. Dezember 2021 vom Bundestag beschlossen. Die Länder hatten also drei Monate Zeit, alle offenen Fragen zur Umsetzung abzustimmen. Dennoch einigte man sich auf der Konferenz der Länder-Gesundheitsminister im Januar auf eine flexible Umsetzungszeit für die einzelnen Länder. Nun zeigt sich, dass die Bundesländer davon reichlich Gebrauch machen: In den meisten Ländern sehen die Regelungen eine weitere Übergangszeit sowie Ausnahmeregelungen vor.
„Man gewinnt den Eindruck, dass die Länder die Umsetzung in Erwartung sinkender Infektionszahlen zum Frühlingsbeginn aussitzen wollten. Unsere Sorge ist, dass die Umsetzung der Impfpflicht immer weiter verschoben und abgeschwächt wird.“ Tatsächlich aber steigen die Infektionszahlen gerade rapide an und machen ein schnelles Handeln notwendig, um die vulnerablen Gruppen zu schützen. „Einmal mehr werden beschlossene Gesetze in der Umsetzung aufgeweicht – gegen die Interessen von pflegebedürftigen Menschen “, kritisiert Stegger.