Länder schlecht auf Pflegeheimbesuche vorbereitet
Bonn. Die Bundesländer sind schlecht vorbereitet auf das Ende der kostenfreien Bürgertests: Die Besuchsregelungen für Pflegeheime lassen viele Fragen offen. In neun Ländern wird immerhin festgeschrieben, dass die Einrichtungen Tests anbieten müssen. In sechs weiteren gibt es dazu überhaupt keine Regelung. Pflegeheim-Besuche drohen somit schwierig und teuer zu werden. „Angehörige und vor allem die Pflegeheim-Bewohnerinnen und -Bewohner wurden in der Lockerungs-Stimmung erneut vergessen. Die Politik muss schnell reagieren, damit diejenigen, die ohnehin schon die größten Einschränkungen durch Corona hatten, nicht schon wieder die Leidtragenden sind“, fordert Frauke von Hagen, Geschäftsführerin des BIVA-Pflegeschutzbundes.
Die Verordnung, die die Finanzierung der kostenlosen Bürgertests durch den Bund regelt, läuft nach dem 30. Juni 2022 aus. Im Gegensatz zu den meisten anderen Bereichen des Lebens schreiben aber alle Bundesländer mit Ausnahme von Brandenburg eine Testpflicht für den Besuch im Pflegeheim vor. Besucherinnen und Besuchern drohen somit kostenpflichtige Tests vor jedem Besuch bei ihren Angehörigen.
Sechs Länder schreiben lediglich eine Testpflicht fest, regeln aber nicht, wer sie durchführen soll. Dies betrifft aktuell Bayern, Bremen, das Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. In anderen Ländern sind die Einrichtungen verpflichtet, die vorgeschriebenen Tests durchzuführen. Eine solche Regelung gibt es in Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen.
Eine ähnliche Situation hat es bereits im Herbst 2021 gegeben. Auch damals hatten Testzentren geschlossen, die Testpflicht in Pflegeheimen war aber bestehen geblieben. Damals habe sich auch gezeigt, dass verpflichtende Testangebote der Einrichtungen kein Garant für problemlose Besuche sind, so von Hagen. In der Folge gab es Einschränkungen der Besuchszeiten, mit dem Argument, dass das ohnehin knappe Personal die Tests durchführen müsse. Zudem sei derzeit ungeklärt, ob Tests in Einrichtungen weiterhin für Besucher kostenfrei angeboten werden.
Gut zwei Wochen haben die Länder noch Zeit, das Problem zu regeln. Von Hagen ist allerdings skeptisch: „Mich würde nicht wundern, wenn das ein oder andere Land nicht rechtzeitig vorbereitet ist. Auch nach mehr als zwei Jahren Corona hat sich wenig geändert: die schärfsten Einschränkungen haben Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen auszuhalten. Gleichzeitig sind sie auch noch außerhalb des Radars von Politik und Öffentlichkeit.“ Der BIVA-Pflegeschutzbund erwartet zeitnah unbürokratische und praxisnahe Regelungen, die kostenlose Besuche ermöglichen. „Erfahrung haben wir mittlerweile genügend und es gibt ausreichend viele geschulte Tester. Da wäre es ein Armutszeugnis, die Bewohnerinnen und Bewohner schon wieder leiden zu lassen.“
Überblick: So sind die Regelungen der einzelnen Bundesländer
Bundesland | Test verpflichtend vor dem Pflegeheim-Besuch? | Testpflicht der Einrichtung? |
---|---|---|
Baden-Württemberg | Ja | Ja |
Bayern | Ja | Nein |
Berlin | Ja | Ja |
Brandenburg | Nein | Nein |
Bremen | Ja | Nein |
Hamburg | Ja | Ja |
Hessen | Ja | Ja |
Mecklenburg-Vorpommern | Ja | Ja |
Bundesland | Test verpflichtend vor dem Pflegeheim-Besuch? | Testpflicht der Einrichtung? |
---|---|---|
Niedersachsen | Ja | Ja |
Nordrhein-Westfalen | Ja | Ja |
Rheinland-Pfalz | Ja | Ja |
Saarland | Ja | Nein |
Sachsen | Ja | Nein |
Sachsen-Anhalt | Ja | Nein |
Schleswig-Holstein | Ja | Nein |
Thüringen | Ja | Ja |
Stand: 14.06.2022; aktuelle Informationen und alle Verordnungen im Gesamttext finden sich hier.