Pflegeschutzbund e. V.

BIVA unterstützt die Forderungen nach mehr Personal für den Nachtdienst in der Altenpflege

nachtdienst_SoforthilfeBonn. Die Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter (BIVA) unterstützt die Forderungen des Pflegeselbsthilfeverbandes e.V. (Pflege-SHV) nach einem verbesserten Personalschlüssel für den Nachtdienst in der Altenpflege.

Auf bis zu 50 Bewohner in stationären Einrichtungen kommt laut Pflege-SHV in der Nacht in der Regel nur eine Pflegekraft. Die Erfahrung sagt, dass gerade nachts viele alte Menschen – vor allem Demenzkranke – unruhig sind, sich alleine fühlen und Hilfe benötigen. Wegen der geringen personellen Besetzung während der Nachtdienste werden Bewohnerinnen und Bewohner oftmals mit Medikamenten ruhig gestellt. Das bestätigte erst jüngst eine Studie der Heimaufsicht in München. Nächtlicher Personalmangel bedeutet auch, dass pflegebedürftige Heimbewohner in der Nacht lange auf Hilfe warten müssen, zum Bespiel für den Toilettengang, und dadurch Gefahren ausgesetzt sind. Auch bedeutet fehlendes Personal in der Nacht, dass unter Umständen sterbende Menschen allein gelassen werden müssen.

Die BIVA unterstützt daher die Forderungen des Pflege-SHV nach verbindlichen Mindeststandards in allen Bundesländern für die Nachtdienste in der stationären Altenhilfe. Es müssen Verhältnisse geschaffen werden, die es den Pflegekräften ermöglichen, die ihnen anvertrauten Bewohner ordnungsgemäß zu versorgen.

Dr. Manfred Stegger, der Vorsitzende der BIVA, weist darauf hin, dass die Erwartung einer guten zuverlässigen nächtlichen Versorgung oftmals der Grund für den Umzug in eine stationäre Einrichtung ist. „Pflegende Angehörige stoßen gerade nachts an ihre Grenzen und erwarten von einer stationären Einrichtung die Hilfe und nächtliche Verfügbarkeit, die sie als Einzelperson nicht mehr leisten können. Doch wird gerade diese Erwartung oftmals nicht erfüllt“, so Stegger. „Nur verbindliche Standards und die Prüfung deren Einhaltung können Pflegebedürftigen und deren Angehörigen die notwendige Sicherheit bieten.“

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