Internationaler Tag der Pflege
Bonn. Zum Internationalen Tag der Pflege richtet der BIVA-Pflegeschutzbund den Fokus auf den fehlenden Verbraucherschutz von ambulant gepflegten Menschen. Diese Lücke im Gesetz hat drastische Folgen für die Pflegebedürftigen. Pflegeverträge können in der Regel mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende ohne Grund vom Anbieter gekündigt werden. „Bei einer so kurzen Kündigungsfrist müssen Pflegebedürftige und ihre Familien oft innerhalb weniger Tage einen neuen Pflegedienst finden. Da das aufgrund des momentan akuten Mangels an verfügbaren Pflegediensten kaum möglich ist, droht häufig eine Versorgungslücke,“ warnt Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbundes.
Der Verband, der sich für die Interessen von Menschen mit Pflege- oder Betreuungsbedarf einsetzt, fordert eine wichtige gesetzliche Änderung zum Schutz der Verbraucherrechte von Pflegebedürftigen: das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes (WBVG), das für Heimbewohner gilt, auf ambulante Pflegedienste auszuweiten. Als Verbraucherschutzgesetz beschränkt das WBVG unter anderem die Kündigungsmöglichkeiten eines Anbieters auf bestimmte wichtige Gründe.
Der BIVA-Rechtsberatungsdienst muss sich aktuell mit einer wachsenden Zahl an Kündigungen durch Pflegedienste beschäftigen, die immer mehr Menschen in verzweifelte Lagen versetzt. „Wir hören sogar immer häufiger von Kündigungsandrohungen, wenn Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen Unzufriedenheit mit der Versorgung äußern.“ Stegger kritisiert, dass Pflegebedürftige in einer solchen Situation sich auf kein Schutzrecht berufen können und fordert daher eine Erweiterung des Anwendungsbereiches des WBVG.



