Pflegeschutzbund e. V.

BIVA-Pflegeschutzbund fordert spezielles Recht auf gewaltfreie Pflege

Bonn. Bis heute gibt es in Deutschland kein gesetzlich verankertes Recht auf gewaltfreie Pflege. Darauf weist der BIVA-Pflegeschutzbund am Welttag gegen Misshandlung älterer Menschen hin. „Die Zeit ist endlich reif für so ein Gesetz“, sagt Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des Vereins, der seit über 40 Jahren bundesweit die Interessen alter und pflegebetroffener Menschen vertritt.

Aktuell werden pflegebedürftige Menschen in Deutschland lediglich durch die Strafgesetzgebung geschützt. Die allgemein gehaltenen Strafgesetze werden der besonderen Lage Pflegebedürftiger aber nicht gerecht: Die Pflegebedürftigen befinden sich in einer Situation der Abhängigkeit und meist gibt es keine Zeugen. Die Beweisführung ist daher schwer und die Strafverfolgung wird häufig eingestellt.

Ein spezielles „Pflegeschutz-Gesetz“ kann diesen Zustand verbessern. Es wäre eine deutliche Aussage des Gesetzgebers, die besonders verletzliche Gruppe der Pflegebedürftigen zu schützen. „Wenn endlich klargestellt ist, dass es einen gesetzlichen Anspruch auf gewaltfreie Pflege gibt“, so Stegger, „werden die Menschen nach und nach sensibilisiert für dieses Tabuthema.“ Präventionsmaßnahmen, spezialisierte Strafverfolgung durch Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften oder Pflegeschutzbeauftragte könnten beispielsweise daraus abgeleitet werden. Der BIVA-Pflegeschutzbund fordert daher ein Schutzgesetz für Pflegebedürftige. Vorbilder für ein solches Gesetz sieht der Verein im Kinderschutzgesetz oder im Schweizer „Erwachsenenschutzrecht“, in dem auch Pflegebedürftige vor Gewalt geschützt werden. 

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