Insolvenzen von Pflegeheimen
Bonn. Immer mehr Pflegeheimbewohner werden Opfer der zunehmenden Insolvenzen von Pflegeheimbetreibern. Sie verlieren ihr Zuhause mit verheerenden psychischen und physischen Folgen. Der BIVA-Pflegeschutzbund fordert daher die Einführung eines wirkungsvollen Betriebssicherungssystems zum Schutz der Betroffenen vor einem erzwungenen Umzug und nimmt dabei die Länder in die Pflicht.
Der Betrieb von Pflegeheimen ist in Deutschland marktwirtschaftlich organisiert. „Bei der Insolvenz von Pflegeheimen schlägt das marktwirtschaftliche System in voller Härte zu“, beobachtet derzeit Dr. Manfred Stegger, Vorstandsvorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbundes. „Wenn eine Einrichtung schließen muss, sind die Bewohnerinnen und Bewohner am schwersten betroffen. Die Schließung führt zum dramatischen Verlust ihrer Lebensgrundlage.“ Zwar muss bei einer Kündigung ein anderer Heimplatz nachgewiesen werden, aber man wisse aus der BIVA-Beratungsarbeit, dass ein erzwungener Umzug in der letzten Lebensphase quälend und leidvoll für die Menschen ist und zum völligen Verlust des Lebenswillens führen kann. „Die Marktwirtschaft in der Pflege stößt hier an ihre menschlich ertragbaren Grenzen“, beklagt Stegger.
Bei Insolvenzen von Pflegeheimen gelten im Prinzip die gleichen Schutzsysteme, wie in anderen Branchen. Neben einem umfassenden Gläubigerschutz gibt es Schutzvorschriften für die Beschäftigten. Einen umfassenden Schutz für die betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner gibt es dagegen bisher nicht.
Der BIVA-Pflegeschutzbund, der unter anderem die Verbraucherrechte von Pflegebedürftigen wahrnimmt, fordert daher ein eigenes kollektives Sicherungssystem zum Schutz dieser vulnerablen Marktteilnehmer. „Dieser Personenkreis ist in einer solchen Notsituation nicht mit Kunden anderer Sektoren zu vergleichen. Sie bedürfen der umfassenden Hilfe der Gesellschaft. Hier müssen neue gesetzliche Regelungen erfolgen, die einen Weiterbetrieb der betroffenen Pflegeheime gewährleisten, um den Bewohnerinnen und Bewohnern eine sichere Unterkunft und verlässliche Versorgung bieten.“ Denkbar wäre etwa ein branchenfinanzierter Fonds oder ein staatliches Sicherungssystem. Eine wichtige Rolle müssten dabei die Länder spielen, zu deren gesetzlichen Aufgaben ohnehin „die Vorhaltung einer leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgungsstruktur“ gehört (§ 9 SGB XI).



