Pflegeschutzbund e. V.

BIVA fordert sofortige Lockerung der Besuchsbeschränkungen für geimpfte Pflegeheimbewohner

Bund-Länder-Beschluss so schnell wie möglich umsetzen

Bonn. Der BIVA-Pflegeschutzbund fordert die verantwortlichen Gesundheitsminister auf, die besonderen Besuchs- und Freiheitsbeschränkungen für eine stationäre Einrichtung aufzuheben, sobald alle Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen dort ein Impfangebot erhalten haben und der Impfschutz wirksam ist. Er schließt sich damit den Beschlüssen der Bund-Länder-Konferenz an und bekräftigt, dass dem nun Taten folgen müssen.

Die Bund-Länder-Konferenz hatte am 10. Februar die Gesundheitsminister aufgefordert, zeitnah Empfehlungen vorzulegen, in welchem zeitlichen Abstand zur Zweitimpfung und mit welchem Testkonzept die Besuchsregeln für die Einrichtungen wieder sicher erweitert werden können.

Aktuell werden auch bei bereits zweifach geimpften Bewohner*innen noch die derzeit geltenden Verordnungen angewendet: Zugang gibt es nur unter starken Auflagen und Beschränkungen. „Eine Verlängerung dieses Zustandes trotz zweifacher Impfung ist weder verhältnismäßig noch akzeptabel“, sagt Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des Verbraucherschutzvereins.

Entscheidend sei nun, dass die Länder schnellstmöglich neue Regeln für Pflegeheime in den Corona-Schutzverordnungen erlassen, die den Schutz durch Impfungen berücksichtigten und verhältnismäßige Mittel für Menschen festschreiben, die nicht geimpft werden konnten. Die Einrichtungen benötigten Rechtssicherheit und die Betroffenen verbindliche Rechte. Schließlich gehe es hierbei nicht um Privilegien für Geimpfte, sondern lediglich für einen besonders betroffenen Personenkreis um die Rückkehr zu den allgemeinen Einschränkungen, wie sie für alle gelten.

Das könnte Sie auch interessieren

Was macht ein Beirat?

Was macht ein Beirat? Das Wichtigste in Kürze Der Beirat einer Einrichtung ist die demokratisch gewählte Vertretung der Bewohnerschaft Das Gremium hat unterschiedliche Namen je

Weiterlesen

Mehr zu den Themen

4,6 Millionen Pflege­bedürftige und ihre Ange­hörigen benötigen Hilfe

Für nur 4,00 € im Monat helfen Sie aktiv mit, die Lage von pflegebetroffenen Menschen zu verbessern und sichern auch sich selbst ab.

biva.de – Login

Mitglieder erhalten exklusive Inhalte auf biva.de – wie z. B. Vorlagen für Beschwerdebriefe, erweiterte Kommentarfunktion, Berechnung von Abwesenheitstagen – sowie Beratung im Einzelfall durch die Juristen der BIVA.

Sie möchten diese zusätzlichen Services nutzen und sind noch nicht Mitglied im BIVA-Pflegeschutzbund?

Durchsuchen Sie www.biva.de

BIVA-Logo mobil

Rechtsberatung zu Pflege- und Heimrecht.

  Beratung zu Pflege- und Heimrecht