Pflegeschutzbund e. V.

BIVA fordert, Besuch in Pflegeheimen nach Impfung zuzulassen

Empfehlungen des Ethikrats zu Impfungen so schnell wie möglich umsetzen

Bonn. Der BIVA-Pflegeschutzbund fordert die Verantwortlichen der Länder auf, die besonderen Besuchs- und Freiheitsbeschränkungen für eine stationäre Einrichtung aufzuheben, sobald alle Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen dort ein Impfangebot erhalten haben und der Impfschutz wirksam ist. Er schließt sich damit der Einschätzung des Ethikrats an und bekräftigt, dass dem nun Taten folgen müssen.

Der Ethikrat hatte am 04. Februar erklärt, dass er zwar prinzipiell gegen Ausnahmeregelungen für Geimpfte sei, aber im Hinblick auf Pflegeheime eine Ausnahme empfohlen. Die dort geltenden Besuchs- und Kontakteinschränkungen sollten grundsätzlich für die in den Einrichtungen lebenden Menschen aufgehoben werden, sobald sie geimpft sind.

Aktuell werden auch bei bereits zweifach geimpften Bewohner*innen noch die derzeit geltenden Verordnungen angewendet: Zugang gibt es nur unter starken Auflagen und Beschränkungen. „Eine Verlängerung dieses Zustandes trotz zweifacher Impfung ist weder verhältnismäßig noch akzeptabel“, sagt Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des Verbraucherschutzvereins.

Entscheidend sei nun, dass die Länder schnellstmöglich neue Regeln für Pflegeheime in den Corona-Schutzverordnungen erlassen, die den Schutz durch Impfungen berücksichtigten und verhältnismäßige Mittel für Menschen festschreiben, die nicht geimpft werden konnten. Die Einrichtungen benötigten Rechtssicherheit und die Betroffenen verbindliche Rechte. Schließlich gehe es hierbei nicht um Privilegien für Geimpfte, sondern lediglich für einen besonders betroffenen Personenkreis um die Rückkehr zu den allgemeinen Einschränkungen, wie sie für alle gelten.

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