Pflegeschutzbund e. V.

BIVA-Pflegeschutzbund fordert echte Mitbestimmung der Betroffenen im Pflegequalitätsausschuss

Bonn. Bei allen Fragen zu Qualität und zur finanziellen Ausgestaltung der Pflege haben die Pflegebedürftigen selbst bisher keinerlei Mitbestimmungsrechte. Dies betrifft auch den entscheidenden zentralen Pflegequalitätsausschuss. Der Vorsitzende des BIVA-Pflegeschutzbundes, Dr. Manfred Stegger, begrüßt, dass jetzt erstmals die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) und andere Betroffenenorganisationen ein Mitbestimmungsrecht in „Verfahrensfragen“ fordern. „Dies kann jedoch nur als erster Schritt hin zu einer echten Mitbestimmung auch bei den Sachthemen verstanden werden“, sagt Stegger.

Der BIVA-Pflegeschutzbund kritisiert seit geraumer Zeit, dass alle Entscheidungen über Qualität und Finanzierung der Pflege allein von den Pflegekassen/Sozialhilfeträgern auf der einen Seite und den Anbietern von Pflegeleistungen auf der anderen Seite getroffen werden, und damit über die Köpfe der von Pflege Betroffenen hinweg. „Das ist ein Anachronismus, der noch aus der Zeit stammt, in der Pflegebedürftige auf Barmherzigkeit angewiesen waren. Er passt nicht mehr in die heutige Zeit, auch deshalb, weil die Pflegebedürftigen – anders als bei Krankenbehandlungen – mittlerweile über die Hälfte der Kosten einer stationären Pflege selbst aufbringen müssen. Auch sind sie es, die am eigenen Leib die Folgen schlechter Pflege unmittelbar zu spüren bekommen. Deshalb sollte eine Mitbestimmung selbstverständlich sein“, so Stegger.

Viele Missstände in der Pflege führt Stegger auf Fehlen der Mitbestimmung der Betroffenen zurück. Dazu gehören die Intransparenz bei Personalausstattung und Pflegequalität, die unzureichenden Kontrollen und Sanktionen sowie die Verschleppung bei der Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben.

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