Pflegeschutzbund e. V.

Bewohner:innen von Reinfelder Pflegeheim sparen Geld

Bewohner:innen von Reinfelder Pflegeheim sparen Geld

Erfolg für den BIVA-Pflegeschutzbund als qualifizierter Verbraucherschutzverein

Reinfeld/Bonn. Zum wiederholten Male hat der BIVA-Pflegeschutzbund erfolgreich Verbraucherinteressen durchgesetzt. Die Bewohnerinnen und Bewohner des Senioren- und Pflegezentrums Reinfeld müssen erst zwei Monate später das erhöhte Heimentgelt zahlen und sparen damit insgesamt ca. 27.000 Euro.

Der Einrichtungsträger, die TPR GmbH in Reinfeld, hatte eine Entgelterhöhung der Investitionskosten zum 01. Juni 2022 in Höhe von ca. 100 Euro pro Monat und Bewohner gefordert. In dem Schreiben fehlte jedoch eine ausreichende Begründung für die Erhöhung. Eine Betroffene wandte sich daraufhin als Mitglied des BIVA-Pflegeschutzbundes an die BIVA-Rechtsberatung.

Eine ausreichende Begründung ist laut § 9 Absatz 2 des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes (WBVG) für eine Entgelterhöhung – ähnlich wie bei Mieterhöhungen – notwendig. Die Erhöhung war demnach nicht rechtswirksam. BIVA-Rechtsberater Markus Sutorius kontaktierte den Träger mit der Aufforderung, die Erhöhung nicht geltend zu machen und die Bewohnerschaft über die Unwirksamkeit und über den Rückforderungsanspruch ggf. bereits gezahlter Beträge zu informieren. Der Träger folgte dieser Ansicht und teilte den Bewohner:innen die Unwirksamkeit des Erhöhungsschreibens mit. Diese können nun bereits bezahlte Beträge zurückfordern.

Als qualifizierte Organisation verfügt der BIVA-Pflegeschutzbund über die Möglichkeit, mit rechtlichen Mitteln Verbraucherschutzrechte durchzusetzen, ohne dass die Betroffenen dafür selbst namentlich in Erscheinung treten müssen. „Viele pflegebedürftige Menschen verzichten normalerweise lieber auf ihr gutes Recht, als mit der Leitung der Einrichtung Streit zu haben“, sagt Sutorius. Dies sei einer der Gründe, warum viele der Gesetze zum Schutz von Bewohnerinnen und Bewohnern in Pflegeheimen gar nicht erst zur Anwendung kommen. „Daher werden wir auch in Zukunft diese Form der Unterstützung nutzen, um den Verbraucherinnen und Verbrauchern im Pflegebereich zu ihrem Recht zu verhelfen.“

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