Bonn. Die Kette der Beschwerden über die aktuellen Besuchsregelungen in Alten- und Pflegeheimen reißt nicht ab. Trotz Lockerungen der Besuchsverbote erleben viele Angehörige keine Erleichterung. Umgekehrt beschweren sich die Einrichtungen öffentlich in den Medien über Angehörige, die die geltenden Sicherheitsregelungen in den Heimen missachten.
„Diese quälenden Konflikte für alle Seiten müssten nicht sein“, sagt der Vorsitzende des BIVA-Pflegeschutzbundes e.V., Manfred Stegger. Er verweist auf positive Beispiele unter den Einrichtungen, die für ihre Bewohnerinnen und Bewohner gute Lösungen gefunden haben. Gleichzeitig betont er noch einmal die Forderung seines Vereins, die von den Heimen erarbeiteten Richtlinien transparent zu machen. Viele Konflikte entstünden, weil Bewohnerinnen und Bewohner sowie ihre Angehörigen nicht ausreichend informiert und von den praktizierten Regelungen überrascht werden. Selbst die gewählten Heimbeiräte kennen diese Regeln oftmals nicht. Unmut und Unverständnis bei den Betroffenen seien die Folge.
Als positives Beispiel nennt Stegger die Sozial-Holding der Stadt Mönchengladbach, die in sieben Altenheimen sehr viel tue, um im Rahmen des gesetzlich Erlaubten Besuche zu ermöglichen. Für alle Einrichtungen wurden Besuchsbegleiter eingestellt entsprechend der Empfehlung des Robert Koch Instituts. Jede Einrichtung ermögliche sechs Stunden täglich Besuche bei den Bewohner*innen, so Stegger. Außerdem würden alle Mitarbeiter*innen und Senior*innen regelmäßig getestet. Pro Tag und pro Heim bedeute das sieben Stunden Mehrarbeit. Durch das Einstellen von zusätzlichem Personal für die Besuche werde zudem der Soziale Dienst entlastet, der so mehr Zeit für seine eigentlichen Aufgaben habe: das Erbringen von Betreuungsleistungen. Diese werden in vielen Heimen zurzeit zum Nachteil der Bewohner*innen eingeschränkt oder ganz ausgesetzt. Die personellen Mehrausgaben können vom Corona-Rettungsschirm aufgefangen werden. Allerdings, so Stegger, müsse die Einrichtungsleitung bereit sein, diesen organisatorischen Mehraufwand selbst zu leisten. Dies sei leider längst nicht überall der Fall.
Auch weist Stegger in dem Zusammenhang auf die Notwendigkeit hin, vor allem Angehörigen, die vor Corona regelmäßige Pflege- und Unterstützungsaufgaben für ihre Lieben übernommen haben, wieder aktiv mitarbeiten zu lassen. Nach wie vor müssten sie die Abstandsregeln einhalten. Schließlich seien sie ebenfalls „systemrelevant“. Sie sollten ebenso regelmäßig getestet und ihre selbstgewählten Aufgaben für ihre Lieben wahrnehmen können.