Pflegeschutzbund e. V.

Beiräte in Altenheimen werden von der Außenwelt abgeschottet

Bonn. Mehr als die Hälfte der Altenheime in Deutschland verhindern die direkte Kontaktaufnahme Außenstehender mit dem gewählten Bewohnerbeirat. Diese Erfahrung machte der BIVA-Pflegeschutzbund im Rahmen einer Telefonaktion. 3.000 Einrichtungen in ganz Deutschland – knapp ein Viertel aller Heime – wurden angerufen, um den Namen des oder der Vorsitzenden des Bewohnerbeirates zu erfahren. Nur 42 Prozent gaben den Namen bekannt. Der BIVA-Pflegeschutzbund übt deutliche Kritik an dieser Praxis.

Der BIVA-Pflegeschutzbund wollte die Beiratsvorsitzenden namentlich anschreiben, um ihnen die Teilnahme an einem Projekt vorzuschlagen, das von der Bundesregierung unterstützt wird. Zuvor hatte man erfahren müssen, dass an den „Beirat“ adressierte Briefe sehr häufig nicht ankamen. Da die Namen der gewählten Vertreter – oder ersatzweise der Fürsprecher – auf kaum einer Website eines Heimes bekannt gemacht werden, griffen die Pflegeschützer nach dem Hörer und erklärten dabei auch den Grund für ihre Nachfrage.

Den Namen bewusst nicht genannt haben 52 Prozent der befragten Einrichtungen. Am häufigsten verwiesen die Angesprochenen auf den angeblichen Datenschutz. Andere behaupteten rundheraus, es bestünde kein Interesse an der Teilnahme am Projekt oder die Heimleitung selbst wolle das Schreiben an den Beirat weiterleiten. Außerdem erklärten 193 Einrichtungen (6,4 Prozent), sie verfügten über keinen Beirat und keinen Fürsprecher, obwohl dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

Ein weiterer angeführter Grund: Man müsse den Beirat schützen, denn er bestünde nur aus demenziell Erkrankten. Deshalb fordert der Pflegeschutzbund bereits seit langem, dass Beiräte durch die Wahl von Externen oder Angehörigen gestärkt werden müssen. Doch diese Möglichkeit ist zwar in allen Landesheimgesetzen vorgesehen, wird aber nur von wenigen Heimen aktiv unterstützt.

Deutliche Kritik äußert der Vorsitzende des BIVA-Pflegeschutzbundes Dr. Manfred Stegger an dieser Praxis der faktischen Abschottung. „Statt Bewohnerinnen und Bewohnern die Teilhabe am öffentlichen Leben zu ermöglichen, verhalten sich viele Einrichtungen ähnlich wie „totale Institutionen“, vergleichbar mit Gefängnissen und geschlossenen Psychiatrien. Die Einrichtung maßt sich an, die Kontakte der Beiratsmitglieder zu steuern. Das bedeutet Schwächung und Entmündigung dieses Gremiums, das eigentlich selbstbewusst die Interessen der Bewohner gegenüber Leitung und Betreiber vertreten soll.“ Nicht selten werde sogar die Post für den Beirat vorab geöffnet, erklärt Stegger. „Wer Teilhabe anstrebt, muss ermöglichen, dass Vereine, Kommunalpolitiker oder engagierte Bürgerinnen und Bürger direkt Kontakt mit der Bewohnerschaft über den Beirat aufnehmen können.“

Der BIVA-Pflegeschutzbund fordert, dass die Namen der Beiräte und Fürsprecher – ähnlich wie die der Patientenfürsprecher in Krankenhäusern – verpflichtend auf den Webseiten der Häuser und in anderer geeigneter Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

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