Bonn. Mit großer Besorgnis und Empörung verfolgt der BIVA-Pflegeschutzbund die Bestrebungen der baden-württembergischen Landesregierung, ein grundlegendes Schutzrecht für Heimbewohnerinnen und -bewohner abzuschaffen. Die offizielle Begründung für diesen Schritt ist die „Entbürokratisierung“. In allen deutschen Pflegeheimen gibt es Bewohnervertretungen, die als Sprachrohr gegenüber der Heimleitung fungieren. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Selbstbestimmung und zum Wohlergehen der Bewohnerinnen und Bewohner. Sie bündeln die Beschwerden und Probleme der Bewohner, die auf fremde Hilfe angewiesen sind und allein nur schwer ihre Rechte einfordern können.
Während in anderen Bundesländern die Gesetze verbessert und die Rechte von Bewohnervertretungen gestärkt werden, geht Baden-Württemberg einen gegenteiligen Weg: Im Rahmen einer sogenannten „Entlastungsallianz“ wird vorgeschlagen, die Heimmitwirkungsverordnung ersatzlos zu streichen. Dies würde bedeuten, dass die Bewohnerinnen und Bewohner faktisch keine gesetzlich geregelte Möglichkeit mehr haben, ihren Alltag aktiv mitzugestalten und sich gegen Fehlentwicklungen zu wehren.
„Die Abschaffung dieses Schutzrechts, das in den 1970er Jahren mühsam erkämpft wurde, ist inakzeptabel. Ziel damals war es, die fast rechtlosen „Insassen“, die von Pflegekräften und Heimleitungen abhängig sind, zu Bewohnern mit eigenem Selbstbestimmungsrecht zu machen. Die seinerzeit erlassene erste Mitwirkungsverordnung war ein Meilenstein auf diesem Weg“, erklärt Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbundes. Statt das Recht auf Mitgestaltung und Verbesserung des eigenen Lebensumfeldes zu stärken, wird dieses nun unter dem Vorwand der „Entbürokratisierung“ abgeschafft. „Wir sind empört“, so Stegger weiter.
Der BIVA-Pflegeschutzbund beurteilt die vom zuständigen Ministerium vorgebrachte Argumentation, es sei schwierig, geeignete und willige Kandidaten für die Ämter zu finden, als vorgeschoben. Wenn Heimbewohnerinnen und -bewohner selbst nicht in der Lage sind, ihre Interessen zu vertreten, sind sie auf Menschen angewiesen, die in ihrem Sinne als externe Beiräte oder Fürsprecherpersonen handeln – sei es durch Angehörige oder engagierte Bürgerinnen und Bürger. Dies soll ein Gegengewicht zu den Interessen der Einrichtungen bilden.
Eine kurzfristig durchgeführte Umfrage des BIVA-Pflegeschutzbundes unter den rund 1.500 Pflegeheimen in Baden-Württemberg ergab, dass die geplante Regelung auf breites Unverständnis stößt. 97 Prozent der Befragten möchten, dass die Mitwirkung erhalten bleibt. Obwohl die Umfrage noch läuft, haben sich bereits knapp 10 Prozent der baden-württembergischen Beiräte beteiligt – ein klares Zeichen, dass es engagierte Bewohnervertreter gibt, die ihre Aufgabe ernst nehmen.
Statt ‚Entbürokratisierung‘ erkennt Stegger darin eine Kapitulation vor dem Fachkräftemangel: Weil nicht genug Personal da ist, wird das Grundrecht der Mitwirkung einfach gestrichen. Beiräte sind aber keine überflüssige Verwaltungseinheit, sondern gelebte Demokratie und Teilhabe im Pflegeheim. Ein Beirat bringt es in der Umfrage auf den Punkt: „Es geht nicht um Entbürokratisierung, sondern um Entmündigung.“ Ein anderer ergänzt: „Eine Abschaffung käme einer Entrechtung und Entwürdigung gleich.“
Die geplante Abschaffung der Heimmitwirkung ist nicht die einzige umstrittene Maßnahme der Entlastungsallianz. Auch weitere geplante Änderungen bergen erhebliche Risiken: So sollen die bislang jährlich durchgeführten Qualitätskontrollen – die wiederholt gravierende Mängel in der Pflege aufgedeckt haben – künftig nur noch stichprobenartig und „mindestens“ alle fünf Jahre stattfinden. Zudem sollen ambulant betreute Wohngemeinschaften vollständig aus dem Ordnungsrecht herausgenommen werden, was voraussichtlich Qualitätseinbußen und fehlende Mitwirkung der Bewohner zur Folge haben wird.



