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Aktuelle Pressemeldungen
Ernüchterndes Umfrageergebnis:
Besuchsmöglichkeiten in Pflegeheimen sind unzureichend
Die Folgen der sozialen Isolation sind gravierend Bonn. Für mehr als 70 Prozent der Besucher in Pflegeheimen, die an einer Umfrage des BIVA-Pflegeschutzbundes teilnahmen, brachten
Lockerungen des Besuchsverbotes in Alten- und Pflegeheimen unzureichend umgesetzt
Bonn. Die Petition des BIVA-Pflegeschutzbundes e.V. zur Lockerung der Besuchsverbote hat Wirkung gezeigt. „Mit Enttäuschung müssen wir jetzt allerdings feststellen, dass die Umsetzung in vielen
BIVA-Umfrage: Erfahrungen mit den Pflegeheimbesuchen unter Auflagen
Bonn. Nach fast zwei Monaten Besuchsbeschränkungen in Pflegeheimen als Schutzmaßnahme gegen das Corona-Virus haben nun alle Bundesländer Lockerungen angeordnet. Pflegeheimbewohner können in der Regel unter
Klagemöglichkeiten gegen Besuchsregelungen in Einrichtungen der Pflege
1. Klage vor dem Zivilgericht (Amtsgericht) Diese Klage muss der Bewohner führen, da er derjenige ist, der aufgrund der Rechtsbeziehung mit der Pflegeeinrichtung von dem
Pflegeheimbewohner weiterhin gefährdet
Helfende Angehörige sind systemrelevant Oldenburg/Bonn. Die jetzt geltenden Regelungen zur Lockerung des Besuchsverbots in Alten- und Pflegeheimen in Niedersachsen bewertet die stellvertretende Vorsitzende des BIVA-Pflegeschutzbunds
Erfolg des BIVA-Pflegeschutzbunds: Besuchsverbote in Einrichtungen werden gelockert
Bonn. Der BIVA-Pflegeschutzbund begrüßt die ersten angekündigten Lockerungen des Besuchsverbots in Pflegeheimen. Die Länder NRW, Hessen, Bremen u.a. sind damit der Position des Pflegeschutzbunds gefolgt.
Ernüchterndes Umfrageergebnis:
Besuchsmöglichkeiten in Pflegeheimen sind unzureichend
Die Folgen der sozialen Isolation sind gravierend Bonn. Für mehr als 70 Prozent der Besucher in Pflegeheimen, die an einer Umfrage des BIVA-Pflegeschutzbundes teilnahmen, brachten
Lockerungen des Besuchsverbotes in Alten- und Pflegeheimen unzureichend umgesetzt
Bonn. Die Petition des BIVA-Pflegeschutzbundes e.V. zur Lockerung der Besuchsverbote hat Wirkung gezeigt. „Mit Enttäuschung müssen wir jetzt allerdings feststellen, dass die Umsetzung in vielen
BIVA-Umfrage: Erfahrungen mit den Pflegeheimbesuchen unter Auflagen
Bonn. Nach fast zwei Monaten Besuchsbeschränkungen in Pflegeheimen als Schutzmaßnahme gegen das Corona-Virus haben nun alle Bundesländer Lockerungen angeordnet. Pflegeheimbewohner können in der Regel unter
Klagemöglichkeiten gegen Besuchsregelungen in Einrichtungen der Pflege
1. Klage vor dem Zivilgericht (Amtsgericht) Diese Klage muss der Bewohner führen, da er derjenige ist, der aufgrund der Rechtsbeziehung mit der Pflegeeinrichtung von dem
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Erfolg des BIVA-Pflegeschutzbunds: Besuchsverbote in Einrichtungen werden gelockert
Bonn. Der BIVA-Pflegeschutzbund begrüßt die ersten angekündigten Lockerungen des Besuchsverbots in Pflegeheimen. Die Länder NRW, Hessen, Bremen u.a. sind damit der Position des Pflegeschutzbunds gefolgt.
