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Aktuelle Pressemeldungen
BIVA-Umfrage: Erfahrungen mit den Pflegeheimbesuchen unter Auflagen
Bonn. Nach fast zwei Monaten Besuchsbeschränkungen in Pflegeheimen als Schutzmaßnahme gegen das Corona-Virus haben nun alle Bundesländer Lockerungen angeordnet. Pflegeheimbewohner können in der Regel unter
Klagemöglichkeiten gegen Besuchsregelungen in Einrichtungen der Pflege
1. Klage vor dem Zivilgericht (Amtsgericht) Diese Klage muss der Bewohner führen, da er derjenige ist, der aufgrund der Rechtsbeziehung mit der Pflegeeinrichtung von dem
Pflegeheimbewohner weiterhin gefährdet
Helfende Angehörige sind systemrelevant Oldenburg/Bonn. Die jetzt geltenden Regelungen zur Lockerung des Besuchsverbots in Alten- und Pflegeheimen in Niedersachsen bewertet die stellvertretende Vorsitzende des BIVA-Pflegeschutzbunds
Erfolg des BIVA-Pflegeschutzbunds: Besuchsverbote in Einrichtungen werden gelockert
Bonn. Der BIVA-Pflegeschutzbund begrüßt die ersten angekündigten Lockerungen des Besuchsverbots in Pflegeheimen. Die Länder NRW, Hessen, Bremen u.a. sind damit der Position des Pflegeschutzbunds gefolgt.
BIVA-Pflegeschutzbund erspart Heimbewohnern enorme Forderungen: Erhöhung von Investitionskosten nicht immer rechtens
Bonn. Der BIVA-Pflegeschutzbund macht Heimbewohnern Mut, Erhöhungen der Investitionskosten im Pflegeheim kritisch zu prüfen. Immer wieder sind die Erhöhungen durch die Heimbetreiber nicht rechtens. Der
BIVA-Petition: Besuche in Pflegeheimen ermöglichen
Petition unterstützen Bildnachweis: Lopolo/Shutterstock.com
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Petition unterstützen Bildnachweis: Lopolo/Shutterstock.com
