Pflegeschutzbund e. V.

Beiräte sollen die Qualität in der Betreuung fördern

In zahlreichen Landesheimgesetzen ist festgelegt, dass die Bewohnervertretungen bei der „Förderung der Qualität in der Betreuung“ mitwirken sollen. Eine große Chance für die Bewohner. Denn kein Kontrolleur von außen ist so nahe dran am täglichen Geschehen in einer Einrichtung, wie die Bewohner selbst. Viele Beiräte fragen sich aber, wie sie die Qualität ganz konkret im Alltag fördern können.

Zunächst einmal ist zu hinterfragen, was mit Qualität in der Betreuung überhaupt gemeint ist. Qualitätsmessung ist in diesem Bereich schon viel diskutiert worden mit dem Ergebnis, dass diese eigentlich gar nicht allgemeingültig bestimmbar ist. Jeder versteht etwas anderes unter einer „guten Qualität“, da unterschiedliche Erwartungen vorhanden sind. Man versucht sich daher mit Qualitätsstandards zu behelfen und zieht die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Rate. Dies sind sicherlich alles gute Ansätze für Qualitätsmanager, aber wie sollen Laien – die die meisten Beiratsmitglieder und Fürsprecher / Vertrauenspersonen sind – sie umsetzen? Wir raten den Bewohnervertretungen daher an, sich auf die sichtbaren und im täglichen Alltag erlebbaren Ergebnisse von Pflege und Betreuung  zu konzentrieren, also auf das, was bei der Versorgung herauskommt. Sind die Bewohnerinnen und Bewohner zufrieden? Gibt es konkrete Beanstandungen? Werden alle Bewohnerinnen und Bewohner einbezogen? Treten immer wieder dieselben Probleme auf? Gerade, wenn es immer wieder Beschwerden hinsichtlich der Betreuung gibt, spricht viel dafür, dass es hier ein Qualitäts-Defizit gibt. Diese Defizite gilt es zu identifizieren und zu kommunizieren. Dazu hat ein Beirat die Möglichkeit, Gespräche mit der Einrichtungsleitung zu führen und Beschlüsse zu fassen, die die Verantwortlichen zum Handeln zwingen.

Mitwirkung bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Bewohnervertretungen grundsätzlich hinsichtlich zu fällender Entscheidungen das Recht haben, informiert zu werden, um durch Meinungsäußerung und Mitberatung Einfluss auf Entscheidungen des Einrichtungsträgers zu nehmen. Die Informationspflicht ist dabei eine Bringschuld der Einrichtung. Die Bewohnervertretung sollte eingehende Beschwerden auf jeden Fall bearbeiten und die Einrichtung auffordern, Abhilfe zu leisten. Denn nur so erfährt der Träger überhaupt von Problemen, die andernfalls unbemerkt bleiben würden.

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