Pflegeschutzbund e. V.

Mitwirkung des Beirats bei der Verhandlung neuer Pflegesätze

Als Interessenvertreter der Bewohner in stationären Pflegeeinrichtungen sind Bewohnervertretungen insbesondere dann gefordert, wenn eine Erhöhung der Einrichtungskosten ansteht. Beiräte vollstationärer Pflegeeinrichtungen haben das Recht, bei geplanten Erhöhungen des Entgelts für Pflege mitzuwirken.

§ 85 Absatz 3 des elften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB XI) gibt dem Betreiber einer Pflegeeinrichtung auf, eine Stellungnahme des Gremiums oder der sonstigen Interessenvertreter bei Beginn der sogenannten Pflegesatzverhandlungen vorzulegen. Das bedeutet, dass den Mitgliedern des Beirats Gelegenheit zu geben ist, sich mit den Hintergründen der geplanten Erhöhung zu befassen. Den Beiratsmitgliedern müssen dazu die kalkulatorischen Hintergründe der Erhöhung dargestellt und erläutert werden.

Darauf sollten Beiräte achten

Oftmals fehlt den Mitgliedern jedoch ein ausreichendes betriebswirtschaftliches Wissen, weshalb es ihnen auch ermöglicht werden sollte, externen Rat einzuholen. Fordern Sie sich diese Unterstützung ein.

Beiratsmitglieder sollten sich zudem auf keinen Fall dazu überreden lassen, eine vom Betreiber der Einrichtung vorgefertigte Stellungnahme abzugeben, wonach man mit den geplanten Erhöhungen einverstanden sei.

Der Beirat muss rechtzeitig benachrichtigt werden

Es ist daher unumgänglich, dass die Mitglieder eines Beirates rechtzeitig von den geplanten Erhöhungen erfahren, um wie beschrieben eine fundierte Entscheidung treffen zu können und diese als Stellungnahme zu formulieren. Dafür sind in jedem Fall mehrere Wochen zu veranschlagen. Einige Länderheimgesetze legen sich dort erfreulicherweise fest: Sobald mit den Planungen begonnen wird, ist der Beirat einzubinden. Bestehen Sie darauf, ausreichend Zeit zur Stellungnahme eingeräumt zu bekommen.

Bundesweit unterschiedliche Regelungen

Die Mitwirkungs-Aufgaben der Bewohnervertretung, auch die bei Pflegesatzerhöhungen, sind im Einzelnen in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Die Landesheimgesetze und Verordnungen, die für Ihre Einrichtung gelten, finden Sie in unserem Gesetzesarchiv. Bei weiterführenden Fragen steht Ihnen unser Beratungsdienst zur Verfügung.

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