Pflegeschutzbund e. V.

Kennen Sie „Ihren“ Landesrahmenvertrag?

Bewohnerbeiräte haben u.a. die Aufgabe, Maßnahmen zu beantragen, die den Bewohnern dienen. Dazu ist es nicht nur wichtig, zu wissen, welche Bedürfnisse die Mitbewohner haben, sondern auch, welche Rechte. Die Rechte des Einzelnen ergeben sich aus dem Wohn- und betreuungsvertrag (Heimvertrag). Die Rechte des Kollektivs zur Mitwirkung aus den Länderheimgesetzen und Durchführungsverordnungen dazu. Was aber z.B. die einzelnen Pflege- und Betreuungsleistungen umfassen, das bestimmt sich zu einem großen Teil aus den jeweiligen Landesrahmenverträgen der Länder. Sicherlich haben Sie schon in Ihrem Wohn- und Betreuungsvertrag gelesen, dass dieser an vielen Stellen auf den Landesrahmenvertrag Bezug nimmt. Bei dem Landesrahmenvertrag handelt es sich um Vereinbarungen zwischen den Kosten- und den Leistungsträgern nach § 75 SGB XI mit dem Ziel, eine wirksame und wirtschaftliche pflegerische Versorgung der Versicherten sicherzustellen. Die Leistungen der Grundpflege z.B. sind dort genau erfasst. Sollte es also in Ihrer Einrichtungen Diskussionen darum geben, welche Leistungen die Bewohner erwarten dürfen, werfen Sie als Beirat mal einen Blick in den Landesrahmenvertrag stationäre Pflege.

Sie finden sämtliche Landesrahmenverträge, auch den aus Ihrem Bundesland, in unserem Archiv von Gesetzen, Urteilen und Verordnungen

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