Pflegeschutzbund e. V.

Darf ein Beirat auf „Dienstreise“ gehen?

Ist ein Beirat aktiv und engagiert er sich in einer Einrichtung eines großen Trägers mit mehreren Häusern, regen wir gerne an, sich mit anderen Beiräten auszutauschen. Ein Vernetzen der Beiräte untereinander kann für alle Seiten ein Gewinn sein und befruchtet die Beiratsarbeit. Dazu kann es auch gehören, dass man sich wechselseitig zu Arbeitstreffen besucht, um auch einmal die anderen Häuser und die Beiratsarbeit dort kennenzulernen. Die jeweiligen Landesheimgesetze sehen derartige „Dienstreisen“ nicht ausdrücklich vor. Es spricht jedoch rechtlich nichts dagegen, die Fahrt in benachbarte Häuser als „Kosten der Beiratsarbeit“ nach vorheriger Absprache mit der Einrichtung abzurechnen, wenn es sich tatsächlich um ein Treffen handelt, das die Beiratsarbeit fördert. Einrichtungen, die an einer echten Mitwirkungsarbeit interessiert sind, werden keine Einwände gegen diesen Aufwand haben, wenn die Kosten nicht unverhältnismäßig sind. Diesbezüglich erleichtert wird die Beiratsarbeit beiden Seiten, wenn man zu Beginn der Amtszeit ein jährliches Budget bespricht, das für die Beiratsarbeit eingesetzt und vom Beirat frei verwendet werden kann.

Das könnte Sie auch interessieren

Mitwirkung

Übersicht Mitwirkung im Heim Was macht ein Beirat? Der Beirat einer Einrichtung ist die demokratisch gewählte Vertretung der Bewohnerschaft und soll dort mitwirken. Hier weiterlesen

Weiterlesen

Mehr zu den Themen

Pflege braucht Schutz!

Nach dem Bericht von „Team Wallraff“.
Erfahrung teilen oder kurze Ersteinschätzung bekommen

Pflege braucht Schutz!

Nach dem Bericht von "Team Wallraff"

Erfahrung teilen oder eine kurze Ersteinschätzung erhalten.

4,6 Millionen Pflege­bedürftige und ihre Ange­hörigen benötigen Hilfe

Für nur 4,00 € im Monat helfen Sie aktiv mit, die Lage von pflegebetroffenen Menschen zu verbessern und sichern auch sich selbst ab.

biva.de – Login

Mitglieder erhalten exklusive Inhalte auf biva.de – wie z. B. Vorlagen für Beschwerdebriefe, erweiterte Kommentarfunktion, Berechnung von Abwesenheitstagen – sowie Beratung im Einzelfall durch die Juristen der BIVA.

Sie möchten diese zusätzlichen Services nutzen und sind noch nicht Mitglied im BIVA-Pflegeschutzbund?

Durchsuchen Sie www.biva.de