Die Heimgesetze der Länder geben den Beiräten auf, mindestens einmal im Jahr eine Bewohnerversammlung durchzuführen. Zweck dieser Übung ist, dass die Beiräte Rechenschaft über ihre Tätigkeit abgeben. Sie sollen die Gelegenheit erhalten, von ihrer Arbeit zu berichten und die Aufgaben und Rechte dieses wichtigen Gremiums bekannter zu machen. Sehen Sie es also durchaus als Ihre „Werbeveranstaltung“ an, den Bewohnern die Beiratsarbeit näher zu bringen. Der Beirat lädt zu der Bewohnerversammlung ein und leitet diese Sitzung. Die Einrichtungsleitung darf selbstverständlich dazu geladen werden und muss dann auch erscheinen, hat aber keinen Anspruch darauf anwesend zu sein. Bei vielen Themen ist es aber gerade sinnvoll, die Einrichtungsleitung dabei zu haben, um Fragen direkt beantworten zu können.
Wie aber sieht ein Rechenschaftsbericht aus? Das Gesetz schreibt dafür keine Form vor. Fassen Sie am besten einen schriftlichen Bericht anhand Ihrer Sitzungsprotokolle ab. Bei der Bewohnerversammlung selbst genügt es, eine Kurzversion vorzutragen. Es bietet sich an, zunächst die Beiratsmitglieder vorzustellen. Anschließend sollten Sie darstellen, wann und wie oft Sie getagt haben. Teilen Sie mit, welche Themen an Sie herangetragen wurden, wie Sie zur Problemlösung vorgegangen sind und welche Ergebnisse erzielt werden konnten oder noch ausstehen.