In den vielfältigen Angelegenheiten, mit denen sich der Beirat nach dem Willen der Gesetzgeber der Landesheimgesetze auseinandersetzen soll, kann auch die Hilfsmittelversorgung immer wieder Niederschlag finden. Beispielsweise immer dann, wenn Anschaffungen Auswirkungen auf die Kostensätze haben, bei denen die Beiräte mitwirkend tätig werden können. Besonders interessant (und teuer) wird es für die Mitglieder der Bewohnervertretung, wenn z.B. bestimmte technische Hilfsmittel wie Lifter, Niedrigflurbetten o.ä. angeschafft werden müssen.
Auch bei der Qualität der Betreuung und Versorgung, einem weiteren Bereich der Mitwirkung der Bewohnervertretung, können Hilfsmittel eine Rolle spielen. Sind des Weiteren nicht ausreichend Verbrauchshilfsmittel vorhanden oder „leiht“ sich eine Pflegekraft zum Beispiel zur Versorgung eines Bewohners Pants von einem anderen aus, wird der Beirat vielleicht Beschwerden von Bewohnern oder Angehörigen erhalten. Nicht selten beschweren sich gerade Angehörige, dass Verbrauchsgüter, die sie zur Versorgung ihrer pflegebedürftigen Angehörigen besorgt haben, „verschwinden“.
Die Beiräte kommen also häufiger mit dem Thema „Hilfsmittel“ in Berührung als man zunächst denkt. Wie wird das denn in Ihrer Einrichtung gehandhabt? Benutzt man dort ausschließlich Sicherheitsnadeln und -lanzetten? Wie werden diese Arbeitsschutzmaßnahmen finanziert? Lassen Sie sich dies doch einmal erläutern. Laden Sie doch mal den/die zuständige/n Mitarbeiter/-in des Hauses zu einer Beiratssitzung ein, um sich das System der Hilfsmittelversorgung allgemein erläutern zu lassen. Im Anschluss wird es Ihnen als Beiratsmitglieder sicher leichter fallen, so manche Fragen von Bewohnern und Angehörigen zu beantworten und damit Streit und Unsicherheit zu vermeiden.