Unterstützer des Beirats: Externe, Vertretungsgremium und Fürsprecher
Das Wichtigste in Kürze
- Der Beirat einer stationären Einrichtung hat den im Gesetz verankerten Auftrag, die Bewohnerinteressen zu vertreten.
- Im Normalfall setzt er sich aus Bewohner:innen zusammen
- Kommt ein solches Gremium nicht zustande, können externe Beiratsmitglieder (etwa Angehörige, Seniorenvertreter…), ein Vertretungsgremium oder ein Fürsprecher unterstützen.
Die Mitwirkung – in manchen Bundesländern auch die Mitbestimmung – der Bewohner ist fest im Heimrecht verankert. Zu diesem Zweck wird ein Mitwirkungsgremium, der Beirat, gewählt. Für den Fall, dass keine Bewohnervertretung zustande kommt, gibt es je nach Bundesland zwei oder drei Stufen der Unterstützung: externe Beiratsmitglieder, ein Vertretungsgremium und ein Fürsprecher. Dies hat den Sinn, unter allen Bedingungen ein Mitwirkungsgremium und eine Interessenvertretung der Bewohnerschaft sicherzustellen
Die Regel: Beirat aus Bewohnern der Einrichtung
Nach den Heimgesetzen der Länder sind die Einrichtungen verpflichtet, die Wahl eines Beirats zu fördern. Das bedeutet, je nach Formulierung der einzelnen Landesheimgesetze, dass eine Einrichtung alles dafür tun muss, dass ein Beirat gewählt werden kann und seine Aufgaben auch umsetzt, etwa durch Organisationshilfen, Unterstützung und Fortbildung bzw. Information. Ausführliche Informationen zu den Rechten und Aufgaben finden Sie hier.
Unterstützungsmöglichkeit 1: Externe Beiratsmitglieder
Ist es jedoch aufgrund von Sachzwängen, die in der Bewohnerschaft begründet sind, nicht möglich, einen Beirat zu wählen, weil z.B. die Menschen, die in der Einrichtung leben, größtenteils dement sind, kann die Einrichtung der gesetzlich formulierten Verpflichtung gar nicht nachkommen. Für diesen Fall gibt es die Möglichkeit, den Beirat teilweise durch externe Mitglieder zu besetzen, etwa durch Angehörige, Betreuer oder Ehrenamtliche. Um eine „Fremdbestimmung“ der Bewohnerschaft über diese Externen zu verhindern, sehen einige Landesheimgesetze z.B. vor, dass „mindestens ein Beiratsmitglied ein Bewohner“ oder „die Mehrheit interne Bewohner“ sein müssen.
Broschüre Mitwirkung im Heim
Ausführliche Informationen zur Beiratsarbeit finden Sie in unseren Broschüren: "Mitwirkung im Heim" bietet grundlegende und allgemeingültige Informationen für "Bewohnervertretungen. Mitwirken und Mitbestimmen in NRW" zieht auch die Besonderheiten des Bundeslandes mit in Betracht. Beide Publikationen können kostenlos heruntergeladen oder gegen eine Produktionskostenpauschale bestellt werden.
Unterstützungsmöglichkeit 2: Vertretungsgremium
Sollte auch mit Hilfe von externen Mitgliedern kein Beirat zustande kommen, gibt es in vielen Bundesländern die Möglichkeit ein sog. Ersatz- oder Vertretungsgremium bestimmen zu lassen, das ausschließlich aus Externen besteht. Dieses Ersatz- oder Vertretungsgremium besteht aus Angehörigen, Betreuern oder Vertretern. Das Vertretungs- oder Ersatzgremium übernimmt die Funktionen des Beirats, hat ebenso viele Mitglieder wie der eigentlich zu wählende Beirat und die gleichen Rechte und Pflichten. Dies sollen jedoch eine Ausnahme und kein ständiger Ersatz sein.
Unterstützungsmöglichkeit 3: Fürsprecher
Auch ein Ersatzgremium kann aber nicht immer umgesetzt werden, wenn sich z.B. nicht genügend Externe finden, die bereit sind, die Aufgaben zu übernehmen. Die Einrichtung muss dann in Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde einen Fürsprecher bzw. eine Vertrauensperson – auch diese Bezeichnung variiert je nach Bundesland – finden, die bereit ist, sich bestellen zu lassen. Die Bewohner sollen vorher angehört werden, um eventuelle Bedenken gegen die ausgewählte Person hervorzubringen. Die Fürsprecher-/ Vertrauensperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten zur Ausübung des Amts geeignet sowie unabhängig vom Betreiber, seinen Interessenvertretern sowie den Kostenträgern sein.
Weitere Möglichkeiten
In manchen Landesheimgesetzen, etwa in Brandenburg und Rheinland-Pfalz, lassen die Gesetzgeber auch andere Möglichkeiten zu, die nicht explizit ausformuliert sind. Hier zeigt man sich offen für andere Lösungen, die die Mitwirkung gewährleisten.