Pflege durch Angehörige zuhause – Ein Überblick
Das Wichtigste in Kürze
- Wie kann ich die Pflege eines Angehörigen mit meinem Beruf und meiner Familie vereinbaren?
- Bin ich finanziell abgesichert?
- Woher bekomme ich pflegerische Kenntnisse und Fertigkeiten?
- Welche Hilfs- und Entlastungsangebote gibt es?
- Was ist mit den Rentenbeiträgen?
Über 70 % der pflegebedürftigen Menschen werden ambulant versorgt. Der überwiegende Teil davon in den eigenen vier Wänden, größtenteils durch Angehörige oder sonstige informell tätige Pflegepersonen. Man spricht daher auch von der Familie als „größtem Pflegedienst“ in Deutschland. Ohne private Pflegepersonen, auch in Verbindung mit professionellen Pflegekräften, geht es demnach gar nicht. Umso wichtiger, dass sich Angehörige von Pflegebedürftigen über Hilfen und Rechte informieren.
Unterstützung bei plötzlicher Pflegebedürftigkeit
Kommt es zum Pflegefall in der Familie – häufig durch einen Unfall oder eine Krankheit unvorhergesehen – muss ad hoc die Pflege organisiert werden. Arbeitnehmer:innen haben in diesem Fall, dass ein/e nahe/r Angehörige/r akut pflegebedürftig ist, einen Anspruch darauf, bis zu 10 Tage von der Arbeit fernzubleiben, um die pflegerische Versorgung zu organisieren. In dieser Zeit erhalten sie ein Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegekasse des Betroffenen in Höhe von 90 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts und sind weiterhin kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversichert.
Pflegezeit für Beschäftigte
Soll der/die nahe Angehörige über einen längeren Zeitraum gepflegt werden, hat ein Arbeitnehmer, wenn er in einem Betrieb mit mehr als 15 Beschäftigten arbeitet, einen Anspruch auf Freistellung von bis zu sechs Monaten nach dem Pflegezeitgesetz. Dazu bedarf es eines Antrags gegenüber dem Arbeitgeber sowie eines Nachweises der Pflegebedürftigkeit des nahen Angehörigen. Während der Freistellung genießen die pflegenden Angehörigen Kündigungsschutz und bleiben kranken-, pflege-, unfall- sowie arbeitslosenversichert. Werden mindestens zehn Stunden in der Woche gepflegt, entstehen zusätzlich Rentenversicherungsansprüche. Um den Lohnausfall zu kompensieren, gibt es die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines zinslosen Darlehens beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.
Familienpflegezeit
Wird eine längere Auszeit benötigt bzw. will die Pflegeperson weiterhin einige Stunden arbeiten, so hat sie nach dem Familienpflegezeitgesetz die Möglichkeit bis zu 24 Monate eine teilweise Freistellung zu beantragen. Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 25 Beschäftigten haben bei einer Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden einen Anspruch auf Familienpflegezeit. Auch hier greifen sowohl der Kündigungsschutz als auch die Weiterversicherungen. Die Inanspruchnahme eines zinslosen Darlehens zur Abfederung finanzieller Engpässe ist ebenfalls möglich.
Pflegekurse
Die Pflegeversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für einen Pflegekurs. Dabei erwerben Pflegepersonen die nötigen Kenntnisse und lernen die richtigen Handgriffe im Umgang mit dem Pflegebedürftigen. Die Pflegeversicherungen, Wohlfahrtsverbände, Volkshochschulen oder Medizinischen Dienste der Kassen bieten Pflegekurse für Angehörige an. Außerdem ermöglichen diese Kurse auch einen Erfahrungsaustausch zwischen den Pflegepersonen.
Hilfs- und Entlastungsangebote
Pflegende Angehörige sind starken Belastungen ausgesetzt, wenn sie den Ansprüchen von Pflege, Beruf und sozialem Umfeld gerecht werden wollen. Zudem ändert sich das Verhältnis zum Pflegebedürftigen meist grundlegend. Das Wesen des Pflegebedürftigen verändert sich, man übernimmt plötzlich die Rolle des Versorgers gegenüber den eigenen Eltern und will deren Erwartungshaltungen gerecht werden. Die Folge ist, dass pflegende Angehörige darunter leiden und häufig in Depressionen verfallen oder ein Burnout erleiden.
Für die Pflege Zuhause gibt es daher Hilfs- und Entlastungangebote. Die Pflegekassen übernehmen für maximal vier Wochen pro Jahr die Kosten für eine Ersatzkraft (Verhinderungspflege). Die Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson bereits sechs Monate lang gepflegt hat. In dieser Zeit ist sie auch rentenversichert. Erfreulicherweise wächst in den letzten Jahren das Angebot an Urlaubsmöglichkeiten oder Kuren, die Pflegepersonen gemeinsam mit Demenzkranken wahrnehmen können.
Entscheidend ist, auf seine Belastungsgrenzen zu achten. Man sollte ernst nehmen, wenn Außenstehende Zeichen von Überlastung erkennen – von außen ist dies oftmals einfacher. Wenn es irgendwie möglich ist, sollte man für sich und seine Familie Freiräume schaffen sowie die Pflege und sonstige Arbeiten auf mehrere Schultern verteilen. Auch wenn es schwerfällt abzugeben, nützt man dem Pflegebedürftigen mehr, wenn man Erholungspausen wahrnimmt.
Beiträge zur Rentenversicherung
Neben den Ansprüchen auf Vereinbarkeit von Pflege und Beruf haben pflegende Angehörige Anspruch auf die Abführung von Rentenversicherungsbeiträgen für die Pflegeleistungen. Voraussetzung dafür ist, dass sie mehr als 10 Stunden in der Woche pflegen. Informationen über diese Ansprüche erhalt man bei der Pflegekasse oder dem Bundesministerium für Gesundheit. Einen Überblick über die Leistungen und Angebote vor Ort bietet auch das Pflegetelefon und Informationsportal „Wege zur Pflege“ des BMFSFJ.