Pflegeschutzbund e. V.

Übersicht

Pflege zu Hause

Die meisten Menschen möchten auch dann zu Hause wohnen bleiben, wenn sie pflegebedürftig werden. Auch der Gesetzgeber fördert das Verbleiben in der eigenen Häuslichkeit nach dem Grundsatz „ambulant vor stationär“.

Um die Versorgung zu Hause sicherzustellen, gibt es drei verschiedene Möglichkeiten (die auch kombiniert werden):

  1. Pflege durch einen Angehörigen
  2. Betreuung durch 24-Stunden-Kräfte
  3. Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst

24-Stunden-Pflege zu Hause

Pflege durch ambulante Pflegedienste

Pflege durch Angehörige

BIVA-Beratung

Kompetenter rechtlicher Rat bei:

  • Problemen mit Einrichtung oder ambulantem Pflegedienst: Entgelterhöhungen, Pflegegrade, Ärger mit der Heimleitung, Hausverbote, Mitwirkungsrechte als Bewohnerbeirat.
  • Fragen zu allen relevanten Rechtsgebieten im „Pflegerecht“: Vertragsrecht (WBVG), Ordnungsrecht (sämtliche Landesheimgesetze und deren Verordnungen), Sozialrecht (SGB XI und SGB XII), insbesondere auch zu Entgelt und Investitionskosten
  • Allgemeinen Fragen und Hilfen zu Pflege und Wohnen im Alter
  • Rechtsstreitigkeiten und Klagen: Individuelle und kollektive Klagen

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Rechtsberatung zu Pflege- und Heimrecht.

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