Pflegeschutzbund e. V.

Fachpflege Phase F

Das Wichtigste in Kürze

  • Fachpflege der Phase F oder auch aktivierende Langzeitpflege ist die letzte Phase in der Phaseneinteilung der neurologischen Rehabilitation.
  • Diese ist erforderlich, wenn das zentrale Nervensystem geschädigt wurde, zum Beispiel bei einem Unfall, sodass ein anhaltend hoher Pflegebedarf besteht.
  • Das Hauptziel in Phase F ist eine Verbesserung der Teilhabe am sozialen Leben.
  • Wie bei jeder (Spezial-)Pflegeform sind die Plätze rar, aber es gibt einen Überblick über alle Einrichtungen in Deutschland.

Fachpflege der Phase F oder auch aktivierende Langzeitpflege ist die letzte Phase in der Phaseneinteilung der neurologischen Rehabilitation. Diese ist erforderlich, wenn das zentrale Nervensystem geschädigt wurde, zum Beispiel bei einem Unfall. Typische Krankheitsbilder sind Schädel-Hirn-Trauma oder (Wach-)Koma. Neurologische Rehabilitation ist aufwendig, erstreckt sich über einen längeren Zeitraum und besteht aus mehreren Phasen. Die Zuordnung erfolgt nach der Ausprägung des Hilfebedarfs des Patienten mit einer speziellen Skala, dem Barthel-Index. Die erste Einschätzung erfolgt in der Akutklinik und wird dann nach jeder Rehabilitationsphase wiederholt, um zu entscheiden, welche Phase sich anschließen sollte. Mit anderen Worten: Nicht alle Betroffenen durchlaufen jede Phase.

Die Behandlung umfasst grundsätzlich Physio- und Ergotherapie, Logopädie, Neuropsychologie, Sporttherapie sowie die Unterstützung durch Sozialarbeiter, Pflegekräfte und Ärzte. Sie unterscheidet sich aber je nach Phase im Hinblick auf die Schwerpunkte, sodass nicht alle Spezialisten in jeder Phase mit der gleichen Intensität zum Einsatz kommen. In jeder Phase werden darüber hinaus andere Anforderungen an das Gebäude der Einrichtung, seine Ausstattung und den Personalschlüssel gestellt.

Die sechs Phasen der Neurorehabilitation

Phase A – Akutversorgung im Krankenhaus, intensivmedizinisch und neurologisch

Phase B – Frührehabilitation

  • Rehabilitation und Krankenhausbehandlung schwerst neurologisch erkrankter Patienten im neurologisch geleiteten therapeutischen Team
  • aktivierende und stimulierende Pflege

Phase C – weiterführende Rehabilitation

  • Mobilisierung und Wiederherstellung der Selbständigkeit stehen im Vordergrund
  • Multimodale Therapie bei noch bestehenden deutlichen Beeinträchtigungen

Phase D – Anschlussheilbehandlung (AHB)

  • Ziele: Minderung der bestehenden Behinderungen und verbessern der Teilhabe am sozialen und beruflichen Leben
  • Phase D ist gleichzeitig das Ende der rein medizinischen Rehabilitation

Phase E – Nachsorge und berufliche Rehabilitation

  • Übergang von der medizinischen Rehabilitation zur Erwerbsfähigkeit
  • Leistungen und Hilfen zur Sicherung der medizinischen Reha
  • Sicherung der Teilhabe am Arbeitsleben

Phase F – Langzeitpflege bei anhaltend hoher Pflegebedürftigkeit

  • Trotz intensiver Behandlung und Reha wird ein hoher Pflegebedarf weiter bestehen (aktivierende Langzeitpflege)

Was genau bedeutet Phase F?

Bei einer Zuordnung in die Phase F besteht ein anhaltend hoher Pflegebedarf, nachdem stationäre Therapie und Rehabilitation erfolgt sind. Das Hauptziel in Phase F ist eine Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten am sozialen Leben. Meist ist die Mobilität stark eingeschränkt oder sogar unmöglich. Dasselbe gilt für Kommunikation und Nahrungsaufnahme, häufig sind die Betroffenen intensivpflichtig und müssen beatmet und über eine Magensonde ernährt werden. Die Gefahr von Folgeerkrankungen wie Infektionen, Versteifungen (Kontrakturen) und Druckgeschwüren (Dekubiti) ist hoch.

Der Selbsthilfeverband Forum Gehirn e.V. (SHV), https://www.shvfg.de/, unterteilt die Phase F in zwei Gruppen:

  1. schwere Bewusstseinsstörungen, umfassender Pflegebedarf
  2. Ansprechbarkeit, Rollstuhlmobilität

Je nach Ausprägung des Hilfebedarfs ist auch eine ambulante Versorgung möglich, vor allem für die Betroffenen der zweiten Gruppe.

Finanzierung: Pflegekassen und Sozialhilfeträger

In den Phasen A bis E (von der Intensivstation bis zur weiterführenden Rehabilitation) werden von den Krankenkassen, der Berufsgenossenschaft und der Rentenversicherung die Kosten der Behandlung und Pflege übernommen. In Phase F, also der Langzeitversorgung, geschieht dies nur noch anteilsweise durch die Pflegeversicherung. Ein Teil muss aus eigener Tasche und/oder mittels Sozialhilfe beglichen werden.

Einen Überblick über die spezialisierten Pflegeeinrichtungen für Betroffene der Phase F findet man hier.

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