
BIVA-Pflegeschutzbund
Wir beraten Sie
bei Problemen mit der
Pflege im Alter
Der BIVA-Pflegeschutzbund vertritt seit 1974 die Interessen von Menschen, die Hilfe oder Pflege benötigen und daher in betreuten Wohnformen leben. Er setzt sich für die Stärkung der Rechte von Bewohnerinnen und Bewohnern aller Heimarten und Wohnformen ein und kämpft erfolgreich für Menschenwürde und Selbstbestimmtheit im Alter und bei Behinderung. Der BIVA-Pflegeschutzbund ist unabhängig und gemeinnützig. Er bietet auch Angehörigen Rat und Information in schwierigen Situationen bei Pflege und Betreuung.
Schwerpunkte des BIVA-Pflegeschutzbundes sind:
Rechtliche Beratung
Viele unserer Mitglieder kommen mit speziellen rechtlichen Fragestellungen zu uns. Nicht selten ist der BIVA-Beratungsdienst ihre „letzte Anlaufstelle“, nachdem sie bereits eine Odyssee verschiedener Ansprechpartner hinter sich haben. Dies liegt daran, dass wir ein hoch spezialisiertes Beratungsangebot haben: als einzige Interessenvertretung umfasst unsere Rechtsberatung sowohl die sozialrechtlichen und die ordnungsrechtlichen als auch die zivilrechtlichen Bereiche des Heimrechts (Landesheimgesetze, SGB XI und XII, WBVG). Unter der Telefonnummer 0228-909048-44 kommen Sie direkt zum Beratungsdienst.
Schulung von Heimbeiräten
Mit Beiratsschulungen möchten wir die Mitwirkung in stationären Einrichtungen stärken. Da zunehmend nicht nur Bewohner von Einrichtungen in Bewohnerbeiräten aktiv sind, sondern auch externe Kräfte diese Arbeit unterstützen, gewinnen auch Angehörige und Interessierte an Bedeutung. Aktuell wird unser Schulungsangebot zusätzlich um Vorträge und Informationsveranstaltungen für alle Interessierten erweitert.
Aufklärung und Information
Auf dieser Website finden Sie darüber hinaus ein umfangreiches Archiv mit Beratungsthemen, Gesetzen und Gerichtsurteilen. Es kann Ihnen bei vielen Fragen unmittelbar helfen. Auch unsere Publikationen, Merkblätter und Broschüren können Ihnen weiter helfen.
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„Lebensqualität und Infektionsschutz im Pflegeheim aus Sicht des Verbraucherschutzes“
– BIVA veröffentlicht Positionspapier – Bonn. Der BIVA-Pflegeschutzbund hat vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie ein Positionspapier veröffentlicht: Der Verbraucherschutzverein plädiert dafür, die Erfahrungen aus der Pandemie zu nutzen und Fehler aus der Anfangsphase zu vermeiden. Insbesondere eine soziale Isolation der Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner müsse um jeden Preis verhindert werden. Als [mehr]
Positionspapier: Ein halbes Jahr Corona im Pflegeheim – Was uns die Krise lehrt
Lebensqualität und Infektionsschutz aus Sicht des Verbraucherschutzes Die monatelangen totalen Besuchsverbote in Pflegeheimen im Zuge der Corona-Krise haben zu großem Leid bei Pflegebetroffenen und ihren Angehörigen geführt. Dabei wären viele negative Auswirkungen zu vermeiden gewesen, wenn behördliche Entscheidungen besser durchdacht und von Heimseite bewohnerfreundlicher umgesetzt worden wären.Die Corona-Krise stellte die [mehr]
Bündnis für Gute Pflege fordert gerechte, solidarische und nachhaltige Reform der Pflegeversicherung

Berlin. Das Bündnis für Gute Pflege, ein Zusammenschluss des BIVA-Pflegeschutzbunds mit 22 Verbänden und Organisationen mit insgesamt rund 13,6 Millionen Mitgliedern, fordert eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung zur Finanzierung der Pflege. Die Corona-Pandemie zeigt deutlich, wie wichtig eine gute pflegerische Versorgung ist. Die vergangenen Monate haben die Defizite der Pflegeversicherung [mehr]
Gesetzeswidrige Quarantänemaßnahmen in Pflegeheimen
Bonn. „Viele Quarantänemaßnahmen für Bewohnerinnen und Bewohner in vollstationären Einrichtungen müssen als Straftat bewertet werden – ebenso deren Androhung“, stellt der Vorsitzende des BIVA-Pflegeschutzbundes Dr. Manfred Stegger fest. „Es handelt sich dabei um eine freiheitsentziehende Maßnahme oder Nötigung.“ Wenn keine gesetzlichen Ermächtigungen oder rechtlich verbindliche Verordnungen bestehen, dürfen nur die [mehr]
Kosten der Wäschekennzeichnung müssen von den Bewohner*innen von vollstationären Pflegeeinrichtungen nicht gezahlt werden
Der Fall: Das gegen die zuständige Aufsichtsbehörde klagende Pflegeheim bietet für die Bewohner*innen einen Wäschedienst an, bei dem auch deren persönliche Wäsche gewaschen wird. Für die Kennzeichnung dieser persönlichen Wäsche verlangt das Heim von den Bewohner*innen aufgrund einer Zusatzvereinbarung zum Heimvertrag einmalig einen Betrag von 77,00 € und sodann jährlich [mehr]
Dehydrierung und Exsikkose bei Hitze – Corona verstärkt die Gefahr
Eine sommerliche Hitzewelle erfordert im Pflegeheim besondere Maßnahmen. Die Einrichtungen sind grundsätzlich durch Hitze-Warnsysteme, Handlungsempfehlungen und pflegerisch-medizinische Ratgeber darauf vorbereitet. (s. ausführlich hierzu den Artikel „Hitze im Pflegeheim“) Unter Umständen greifen die Maßnahmen aber nicht ausreichend, so dass unsere Beratung immer wieder Probleme mit Hitze im Pflegeheim erreichen – gerade [mehr]
Corona: Darf die Einrichtung Quarantäne verhängen?
Wir hören immer wieder, dass Bewohner*innen von vollstationären Pflegeeinrichtungen bei ihrer Rückkehr in die Einrichtung nach einem Besuch bei der Familie oder auch nur nach einem Spaziergang entweder in Quarantäne müssen oder ihnen zumindest vor dem Verlassen der Einrichtung von Mitarbeitern mit der Verhängung von Quarantänemaßnahmen gedroht wird. Natürlich macht [mehr]
BIVA-Pflegeschutzbund fordert Wiederaufnahme der Regelprüfungen von Heimen
Bonn. Kaum war der Corona-Lockdown überall verkündet, wurden neben dem Besuchsverbot in Pflegeheimen Mitte März die regulären Qualitätskontrollen des Medizinischen Dienstes bis in den Herbst hinein ausgesetzt. „Kontrollen dienen der Sicherung der Pflegequalität und somit dem Schutz der Bewohner. Deren schnelle Aufhebung lässt vermuten, dass man diesem Schutz durch Kontrollen [mehr]
Einstufung in Pflegegrad 5: Ohne erforderliche Gesamtpunkte derzeit nur eine Härtefallkonstellation anerkannt
Für die Einstufung in Pflegegrad 5 benötigt man mindestens 90 Punkte. Pflegebedürftige mit außergewöhnlich hohem Hilfebedarf und besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung können dennoch Anspruch auf Pflegegrad 5 haben – aber bislang nur bei Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und Beine. Eine weitere Härtefallkonstellation aufgrund starker kognitiver Einschränkungen hat das Sozialgericht [mehr]
Überblick: Corona-Hilfen für Pflegebedürftige im ambulanten Bereich
Die Corona-Krise bedeutet eine schwere Belastungsprobe für die Familien von Pflegebedürftigen. Oftmals bricht bei der Pflege zu Hause das bewährte Betreuungssetting zusammen und die Pflege muss neu organisiert werden.Vor diesem Hintergrund hat der Bundestag z.B. das „zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ erlassen, [mehr]