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BSG: Pflegekassen müssen über Unterstützungsangebote nach Landesrecht informieren
Die Pflegekassen müssen ihre Versicherten umfassend über Angebote zur Unterstützung im Alltag beraten. Das betrifft sowohl Leistungen, die unmittelbar im Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) geregelt



