Themen: BIVA-Lobbyarbeit in Baden-Württemberg und mit einer Klage für Transparenz | LSG NRW: Anspruch auf noch offene Hilfe zur Pflege geht mit Tod nicht auf ambulanten Pflegedienst über
BSG: Entlastungsbetrag ist an Qualifikation des Anbieters gebunden
Die Inanspruchnahme des Entlastungsbetrages von 125,00 € monatlich ab Pflegegrad 1 setzt eine entsprechende Qualifikation des Leistungsanbieters voraus. Die Anforderungen an die Qualifikation können von




