Oberverwaltungsgericht Lüneburg zur Zustimmung zur gesonderten Berechnung betriebsnotwendiger Investitionsaufwendungen
In seiner Entscheidung (Az. 4 LC 146/02) stellt das Niedersächsische OVG klar: Bei Subjektförderung der Investitionskosten ist die Inrechnungstellung gegenüber den Bewohnern nur mitteilungs- nicht




