Bundestagswahl 2021: Wie stehen die Parteien zum Thema Pflege? | Pflegebedürftige als Wähler:innen – Probleme und Hilfestellung | Sozialamt kann Pflegebedürftigen nicht wegen Behinderung zum Heimwechsel zwingen | Pflegegeld muss rückwirkend gezahlt werden, wenn nicht aufgeklärt wurde
Wohngruppenzuschlag nicht auf Pflegesachleistungen anrechenbar
Lebt ein pflegebedürftiger Mensch in einer selbstorganisierten Wohngemeinschaft, hat er gem. § 38a SGB XI einen Anspruch auf einen Wohngruppenzuschlag in Höhe von monatlich 200,-




