Pflegeschutzbund e. V.

BIVA-Informationen Ausgabe 02-2020

Bei Sozialhilfe: Regelmäßige Schenkungen können zurückgefordert werden | Bewohnervertretungen sollen und müssen sich einmischen | Der Arbeit im Beirat Regeln geben | Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst das Recht auf selbstbestimmtes Sterben

Das könnte Sie auch interessieren

Bund: gkv Kurzzeitpflege

Stellungnahme der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V. (BIVA) zu den Gemeinsamen Empfehlungen nach § 88a SGB XI zur Sicherstellung einer wirtschaftlich tragfähigen Vergütung

Weiterlesen

Dialog „50 Jahre BIVA“

BIVA-Dialog „50 Jahre BIVA“ am 25. Oktober 2024 Am 2. Oktober 1974 wurde der BIVA-Pflegeschutzbund in Bad Soden im Taunus gegründet. Seit 50 Jahren also

Weiterlesen

Mehr zu den Themen

Pflege braucht Schutz!

Nach dem Bericht von „Team Wallraff“.
Erfahrung teilen oder kurze Ersteinschätzung bekommen

Pflege braucht Schutz!

Nach dem Bericht von "Team Wallraff"

Erfahrung teilen oder eine kurze Ersteinschätzung erhalten.

4,6 Millionen Pflege­bedürftige und ihre Ange­hörigen benötigen Hilfe

Für nur 4,00 € im Monat helfen Sie aktiv mit, die Lage von pflegebetroffenen Menschen zu verbessern und sichern auch sich selbst ab.

biva.de – Login

Mitglieder erhalten exklusive Inhalte auf biva.de – wie z. B. Vorlagen für Beschwerdebriefe, erweiterte Kommentarfunktion, Berechnung von Abwesenheitstagen – sowie Beratung im Einzelfall durch die Juristen der BIVA.

Sie möchten diese zusätzlichen Services nutzen und sind noch nicht Mitglied im BIVA-Pflegeschutzbund?

Durchsuchen Sie www.biva.de