Pflegeschutzbund e. V.

BIVA-Informationen Ausgabe 01-2020

Verbraucherschutz fehlt in der ambulanten Pflege | Was tun, wenn der Pflegedienst kündigt? | BGH: Angehörige können in gerichtlichen Betreuungsverfahren mitwirken

Das könnte Sie auch interessieren

Vorstand

Der Vorstand des BIVA-Pflegeschutzbundes Annette Stegger Vorstandsvorsitzende 53604 Bad Honnef | annette.steggerbiva.de Berufliches und ehrenamtliches Engagement: 1980–1995 Tätigkeit als Journalistin, davon 6 Jahre beim Bonner

Weiterlesen

Mehr zu den Themen

Pflege braucht Schutz!

Nach dem Bericht von „Team Wallraff“.
Erfahrung teilen oder kurze Ersteinschätzung bekommen

Pflege braucht Schutz!

Nach dem Bericht von "Team Wallraff"

Erfahrung teilen oder eine kurze Ersteinschätzung erhalten.

4,6 Millionen Pflege­bedürftige und ihre Ange­hörigen benötigen Hilfe

Für nur 4,00 € im Monat helfen Sie aktiv mit, die Lage von pflegebetroffenen Menschen zu verbessern und sichern auch sich selbst ab.

biva.de – Login

Mitglieder erhalten exklusive Inhalte auf biva.de – wie z. B. Vorlagen für Beschwerdebriefe, erweiterte Kommentarfunktion, Berechnung von Abwesenheitstagen – sowie Beratung im Einzelfall durch die Juristen der BIVA.

Sie möchten diese zusätzlichen Services nutzen und sind noch nicht Mitglied im BIVA-Pflegeschutzbund?

Durchsuchen Sie www.biva.de