Verbraucherschutz fehlt in der ambulanten Pflege | Was tun, wenn der Pflegedienst kündigt? | BGH: Angehörige können in gerichtlichen Betreuungsverfahren mitwirken
Verbraucherschutz in der Pflege läuft ins Leere
Bonn. Der BIVA-Pflegeschutzbund stellt fest, dass die Pflegekassen ihre gesetzliche Verpflichtung, die Verbraucherrechte der Pflegebedürftigen wahrzunehmen, offensichtlich vernachlässigen.



