Übersicht: Ihre BIVA-Mitgliedschaft
Bitte überprüfen Sie, ob Sie die richtige Mitgliedschaft ausgewählt haben und
Der Beirat ist als Gremium Mitglied. Das bedeutet:
- alle Beiratsmitglieder können die Vorteile der Mitgliedschaft nutzen
- das Gremium bleibt BIVA-Mitglied, auch wenn einzelne Beiratsmitglieder ausscheiden
Als Beiratsmitglied haben Sie Zugang zur BIVA-Beratung. Beratungen sind in der Mitgliedschaft enthalten. Fragen sind nicht nur für die Beiratsmitglieder persönlich möglich, sondern auch bei Fragen aus der Bewohnerschaft, die an den Beirat herangetragen wird.
Sobald Ihr Antrag bei uns eingegangen ist, können Sie telefonisch unter der Nummer 0228-909048-44 oder per Mail an beratung@biva.de einen telefonischen Beratungstermin vereinbaren. Dies ist in der Regel innerhalb weniger Arbeitstage möglich. Zum vereinbarten Zeitpunkt werden Sie dann von Ihrem Berater angerufen.
Sie können Ihre Frage auch direkt per Mail an beratung@biva.de stellen. In dem Fall bekommen Sie eine schriftliche Antwort.
Das Mitgliedsjahr beginnt am Tag der Anmeldung. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ablauf des Mitgliedsjahres.
Mindestlaufzeit sind zwei Jahre: Neumitglieder können frühestens zum Ablauf des zweiten Mitgliedsjahres kündigen.
Der jährliche Mitgliedsbeitrag hängt von der Größe der Einrichtung ab:
- 80 € / Jahr bei bis zu 50 Bewohner:innen
- 120 € / Jahr über 50 Bewohner:innen
In der Regel wird der Mitgliedsbeitrag für den Beirat von der Einrichtung übernommen.
Durch Absenden des Formulars melden Sie sich verbindlich zur Mitgliedschaft im BIVA-Pflegeschutzbund an.
Bitte beachten Sie auch, dass es für Vereinsmitgliedschaft keine Widerrufmöglichkeit gibt, denn laut § 355 BGB unterliegen wir als Verein nicht dem Verbraucherschutzgesetz, welches sich auf Verträge zwischen Unternehmen und Verbraucher bezieht.
Wenn Sie zunächst allgemeine Informationen zum Verein erhalten wollen, nutzen Sie unser Kontaktformular.
