Pflegeschutzbund e. V.

Übersicht: Ihre BIVA-Mitgliedschaft

Bitte überprüfen Sie, ob Sie die richtige Mitgliedschaft ausgewählt haben und

Mit Ihrer Mitgliedschaft unterstützen Sie die BIVA – herzlichen Dank dafür! Nur mit Hilfe von Unterstützern der guten Sache wie Ihnen können wir das Leben von Pflegebedürftigen verbessern.

Alle Leistungen außer der Beratung sind auch in der Basis-Mitgliedschaft enthalten:

  • Zugang zu den Services im Adressverzeichnis: Mustervorlagen, Abwesenheitsrechner, exklusive Informationen uvm.
  • Teilnahme an BIVA-internen Veranstaltungen wie dem BIVA-Dialog und vergünstigte Teilnahme an kostenpflichtigen Veranstaltungen.

Das Mitgliedsjahr beginnt am Tag der Anmeldung. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ablauf des Mitgliedsjahres.

Mindestlaufzeit sind zwei Jahre: Neumitglieder können frühestens zum Ablauf des zweiten Mitgliedsjahres kündigen.

Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 48 €.

Durch Absenden des Formulars melden Sie sich verbindlich zur Mitgliedschaft im BIVA-Pflegeschutzbund an.

Bitte beachten Sie auch, dass es für Vereinsmitgliedschaft keine Widerrufmöglichkeit gibt, denn laut § 355 BGB unterliegen wir als Verein nicht dem Verbraucherschutzgesetz, welches sich auf Verträge zwischen Unternehmen und Verbraucher bezieht.

Wenn Sie zunächst allgemeine Informationen zum Verein erhalten wollen, nutzen Sie unser Kontaktformular.

 

biva.de – Login

Mitglieder erhalten exklusive Inhalte auf biva.de – wie z. B. Vorlagen für Beschwerdebriefe, erweiterte Kommentarfunktion, Berechnung von Abwesenheitstagen – sowie Beratung im Einzelfall durch die Juristen der BIVA.

Sie möchten diese zusätzlichen Services nutzen und sind noch nicht Mitglied im BIVA-Pflegeschutzbund?

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