Übersicht: Ihre BIVA-Mitgliedschaft
Mitglied wird immer diejenige Person, die mit dem Verein in Kontakt steht und ggf. beraten wird. Das heißt: Oft ist es der oder die Angehörige bzw. Zugehörige und nicht die pflegebedürftige Person.
Durch Absenden des Formulars melden Sie sich verbindlich zur Mitgliedschaft im BIVA-Pflegeschutzbund an.
Bitte beachten Sie auch, dass es für Vereinsmitgliedschaft keine Widerrufmöglichkeit gibt, denn laut § 355 BGB unterliegen wir als Verein nicht dem Verbraucherschutzgesetz, welches sich auf Verträge zwischen Unternehmen und Verbraucher bezieht.
Wenn Sie zunächst allgemeine Informationen zum Verein erhalten wollen, nutzen Sie unser Kontaktformular.
Das Mitgliedsjahr beginnt am Tag der Anmeldung. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ablauf des Mitgliedsjahres.
Mindestlaufzeit sind zwei Jahre: Neumitglieder können frühestens zum Ablauf des zweiten Mitgliedsjahres kündigen.
Der jährlich zu entrichtende Mitgliedsbeitrag beträgt:
- 62 € für die Standardmitgliedschaft
- 48 € für die Basismitgliedschaft
- 80 € bzw. 120 € für die Beiratsmitgliedschaft (je nach Einrichtungsgröße)
Wenn Sie eine Beratung durch unsere Juristen benötigen, stellen Sie sicher, dass Sie die richtige Mitgliedsart ausgewählt haben:
- Standard: für Einzelpersonen inkl. Beratung
- Beirat: für Heimbeiräte inkl. Beratung
- Basis: für Einzelpersonen ohne Beratung
Sobald Ihr Antrag bei uns eingegangen ist, können Sie telefonisch unter der Nummer 0228-909048-44 oder per Mail an beratung@biva.de einen telefonischen Beratungstermin vereinbaren. Dies ist in der Regel innerhalb weniger Arbeitstage möglich. Zum vereinarten Zeitpunkt werden Sie dann von Ihrem Berater angerufen.
Sie können Ihre Frage auch direkt per Mail an beratung@biva.de stellen. In dem Fall bekommen Sie eine schriftliche Antwort.
Wir freuen uns, dass Sie uns unterstützen und Self-Service. Upgrade auf Beratung jederzeit möglich
