Pflegeschutzbund e. V.

Rechtsberatung zu Pflege- und Heimrecht

Zu welchen Themen werde ich beraten?

Die BIVA-Juristen beraten bei Fragen zu Pflege und Wohnen im Alter. Wichtige Themen der Rechtsberatung drehen sich beispielsweise um Entgelterhöhungen, Pflegegrade, Ärger mit der Heimleitung, Hausverbote, Mitwirkungsrechte als Bewohnerbeirat.

Darüber hinaus bieten wir Vertragsprüfungen von ambulanten wie stationären Pflegeverträgen an. Viele Streitigkeiten und Probleme mit Pflegedienst oder Einrichtung ließen sich vermeiden, wenn schon vor Vertragsunterzeichnung Klarheit auf beiden Seiten herrschen würde.

Beratungen erfolgen über Telefon, E-Mail, per Post oder über unser Formular.

Vereinbaren Sie einen Termin mit unseren erfahrenen Juristinnen und Juristen, die Ihnen mit Rat und Unterstützung zur Seite stehen.

Bitte beachten Sie: Nicht-Mitglieder erhalten eine kostenfreie Kurzauskunft, die volle Beratungsleistung ist BIVA-Mitgliedern vorbehalten.

Welche Rechtsgebiete werden abgedeckt?

  • Vertragsrecht (WBVG)
  • Ordnungsrecht (sämtliche Landesheimgesetze und deren Verordnungen)
  • Sozialrecht (SGB XI und SGB XII), insbesondere auch zu Entgelt und Investitionskosten

Wir bieten als einzige Interessenvertretung sowohl Beratungen zu sozialrechtlichen, ordnungsrechtlichen als auch zu zivilrechtlichen Bereichen des Heimrechts. Oft betreffen Probleme mehrere Rechtsgebiete, so dass ein auf diesem Gebiet nicht spezialisierter Rechtsanwalt nicht weiterhelfen kann. Fachanwälte für Heim- oder Seniorenrecht gibt es nicht.

Was kostet mich eine Rechtsberatung?

Seit Beginn des Jahres 2018 ist eine weitergehende Beratung aus rechtlichen Gründen nur für Mitglieder möglich. Für BIVA-Mitglieder ist die Beratung im Mitgliedsbeitrag von 48 € pro Jahr enthalten. Der Mitgliedsbeitrag ist steuerlich abzugsfähig und bietet noch weitere Vorteile. Klicken Sie auf das Banner, um alles über die Mitgliedschaft im BIVA-Pflegeschutzbund zu erfahren.

Leistung
Kosten
Mündliche, telefonische oder schriftliche Beratung
im Mitgliedsbeitrag enthalten
Vertragsprüfung eines Heimvertrags oder eines Wohn- und Betreuungsvertrags/Pflegevertrags
für Mitglieder 60,00 Euro

Leistungen:

  • Mündliche, telefonische oder schriftliche Beratung – Im Mitgliedsbeitrag enthalten.
  • Vertragsprüfung eines Heimvertrags oder eines Wohn- und Betreuungsvertrags/Pflegevertrags – für Mitglieder 60,00 Euro.

 

Beratungszeiten

Unsere Jurist:innen beraten Sie von

  • montags bis donnerstags von 09.00 bis 12.00 Uhr und
  • montags und mittwochs von 13.30 bis 15.00 Uhr. 

 

Rechtsanwältin Ulrike Kempchen leitet seit 6 Jahren den rechtlichen Beratungsdienst.

Die Rechtslage von Heimbewohnern hat sich in den letzten Jahrzehnten verbessert. Doch fehlt es oft an der verbraucherfreundlichen Umsetzung und Einhaltung der Gesetze und Verordnungen. Unkenntnis der eigenen Rechte ist einer der wichtigen Gründe, warum Menschen in Senioreneinrichtungen und in ambulanter Pflege, Mängel im Leistungsangebot in Kauf nehmen. Nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch einfordern. Deshalb bietet der Informations- und Beratungsdienst der BIVA bundesweit Hilfen bei sämtlichen Fragen zum Leben im Heim und zum betreuten Wohnen.

Ulrike Kempchen, Leiterin BIVA-Rechtsberatung

Mehr als 6.000 Beratungen im Jahr

"Während der wenigen Monate meiner Mitgliedschaft habe ich in schneller, kompetenter und freundlicher Art und Weise eine schriftliche juristische Stellungnahme über eine Heimproblematik meines 90-jährigen Vaters erhalten, für die ich bei einem niedergelassenen Anwalt den Wert von mindestens 7 Jahresbeiträgen zu zahlen gehabt hätte. Vielen Dank!"

Dieter Bleich Baden-Baden

Ich möchte mich sehr herzlich bei Frau kempchen und auch bei Herrn Zimmering für die stets zuverlässige und freundliche Unterstützung und Begleitung in dieser für mich sehr aussichtslos erscheinenden Situation bedanken. Als besorgte Angehörige mit Verantwortung für den Kranken und als Laie ist es sehr schwierig, alleine und ohne kompetente Beratung und Begleitung dem Druck einer solchen Einrichtung standzuhalten und nicht zu verzweifeln. Daher bin ich sehr froh, mich an Sie gewandt zu haben.

Ziba Afshat Gladbeck

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