Pflegeschutzbund e. V.

Projekte

Die Durchführung von Projekten, die von Land oder Bund gefördert werden, ist ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit. In Projekten haben wir die Möglichkeit, unsere Fachkompetenz bei Pflegethemen einzubringen und mit politischen Entscheidungsträgern in Kontakt zu bleiben.Dabei bleibt der BIVA-Pflegeschutzbund aber stets unabhängig und parteipolitisch neutral. Als gemeinnützige und unabhängige Verbraucherschutzorganisation erhält die BIVA nicht dauerhaft öffentliche Gelder, sondern finanziert sich ausschließlich aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und nur zu geringem Teil durch diese Förderprojekte.

Hier ist eine Übersicht über aktuelle und abgeschlossene Projekt.

Projekte; Gerd Altmann, pixabay
wbvg leitfaden cover

Bund: WBVG-Leitfaden

Überarbeitung der Broschüre im Auftrag des BMFSFJ Der BIVA-Leitfaden zum WBVG ist die Neuauflage einer beliebten Version aus dem Jahr 2011, die als zehnbändige Reihe

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teilnahme streitbeilegung 1

Bund: Umsetzung der Verbraucherschlichtung im WBVG

Verbraucher­schlichtung im Pflege­bereich Das Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung wurde mit dem Verbrau­cherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) am 1.4.2016 zur außergerichtlichen Schlichtung von Konflikten für alle Verbraucherinnen und Verbraucher

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BIVA-Informationen Ausgabe 1-2023

Kostensteigerung in der ambulanten Pflege – Unterversorgung droht | Pflegebedürftige als Vertragspartner auf Augenhöhe? | Ambulanter Pflegevertrag: Worauf muss ich achten | BGH: Vollumfängliche Betreuung

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BIVA-Informationen Ausgabe 4-2022

Entgelterhöhungen: Was ist die Rolle des Heimbeirats? | Hintergrund: Aktuelle Heimentgelterhöhungen | BGH: Keine Kürzung des Heimentgelts bei coronabedingten Besuchsbeschränkungen zur Ausgabe

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BIVA-Informationen Ausgabe 2-2022

Was ist das Besondere an einer Demenz-WG? | Typische Probleme bei Demenz-WGs | Corona-Quarantäne bei Demenz: Gerichtliche Anordnung erforderlich | Rückwirkende Berechnungen von Investitionskosten zur

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BIVA-Informationen Ausgabe 1-2022

Nachbarschaftshilfe in der Pflege | Zahlungspflicht der Pflegekassen im Rahmen der Eingliederungshilfe | Besuchsverbot in einer Einrichtung muss zwingend abgewogen werden zur Ausgabe

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