Interessenvertretung BIVA
Die BIVA vertrat und vertritt seit ihrer Gründung 1974 die Interessen von Menschen im Alter, die Wohn- und Betreuungsangebote nutzen und sich fremder Hilfe und Pflege anvertrauen.
Die Heimgesetze und die Zuständigkeiten haben sich seit dem Gründungsjahr der BIVA sehr verändert und damit auch die Situation der Heimbewohner. Die BIVA hat bis heute bei vielen Gesetzen mitgewirkt, die Politik beraten und dabei konsequent die Position der Betroffenen vertreten.
Anlass für die Gründung war der damals fehlende Rechtsschutz vor allem der darlehensgebenden Heimbewohner, die bei Zahlungsunfähigkeit des Heimträgers Gefahr liefen, ihre letzten Ersparnisse zu verlieren.
Bei den Rechtsverordnungen zum ersten Heimgesetz vertrat die damalige BIVA schon die Anliegen ihrer Mitglieder sehr erfolgreich und setzte auch danach ihr Engagement bei den folgenden Gesetzesnovellierungen fort. Insbesondere die in einigen Bundesländern noch heute geltende Heimmitwirkungsverordnung trägt den Stempel der BIVA.
Großen Einfluss hatte die BIVA bei der Mitwirkung an der ‚Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen’. In den Jahren 2003 bis 2005 arbeitete die BIVA beim „Runden Tisch Pflege“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren Frauen und Jugend und dem damaligen Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung mit und konnte entscheidende Impulse bei der Ausarbeitung der Charta liefern. Darin wird konkret beschrieben, welche Rechte Menschen in Deutschland haben, die der Hilfe und Pflege bedürfen.
Auch beim Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG), das 2009 verabschiedet wurde, arbeitete die BIVA mit, sowie bei zahlreichen Landesheimgesetzen, die seit 2007, nach der Verlagerung der Zuständigkeiten für die Pflege auf die Länder, neu gefasst wurden.
Die BIVA gehört auch zum Beratergremium der NRW-Landesregierung bei der Neufassung des Heimgesetzes und bringt sich ein beim Aufbau eines Beratungskonzeptes des Landes NRW. Auch in den anderen Bundesländern wird die BIVA bei der Schaffung neuer Gesetze und Durchführungsverordnungen sowie der Novellierung der bestehende Gesetze regelmäßig um Stellungnahme gebeten. So beispielsweise in Baden-Württemberg und Thüringen.
Die BIVA ist in zahlreichen Organisationen vertreten, die Senioreninteressen vertreten. Sie ist u.a. Gründungsmitglied der BAGSO und Mitglied im Bündnis für gute Pflege.