Freitag, 10. Februar 2017
Wer trägt die Kosten des Verfahrens?
Die Kosten werden von dem Unternehmer getragen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist das Verfahren kostenlos. Es soll allerdings vermieden werden, dass die Schlichtungsstellen mit offensichtlich aussichtslosen Anliegen belastet werden. Die Schlichtungsstelle kann deshalb eine Missbrauchsgebühr von höchstens 30 Euro festsetzen, wenn sie im Einzelfall zum Ergebnis kommt, dass ein Antrag mutwillig ist.