Bundesgesetz WBVG
Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG)
Mit dem WBVG wird im besonderen Maße die Situation der betroffenen Menschen berücksichtigt und ein Interessenausgleich geschaffen zwischen den Verbrauchern und Verbraucherinnen auf der einen Seite sowie den Unternehmern und Unternehmerinnen auf der anderen Seite unter besonderer Beachtung einer möglichen Abhängigkeit und Schutzbedürftigkeit aufgrund von Alter, Betreuungs- oder Pflegebedarf.
Auf Verträge, die zwischen jetzt „Verbraucher“ und „Unternehmer“ genannten Personen geschlossen werden und bei denen die Überlassung von Wohnraum mit dem Erbringen von Pflege- oder Betreuungsleistungen verbunden ist, ist das WBVG in allen 16 Bundesländern anzuwenden.
Erfasst werden nach dem WBVG Verträge, in denen die Überlassung von Wohnraum mit der Leistung von Pflege- oder Betreuung verbunden ist. Mit dem Gesetz sollen Verbraucher vor einer übergroßen Abhängigkeit von Unternehmern geschützt werden.
In den meisten Fällen verfügen die Betroffenen nicht über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen über die rechtlichen und tatsächlichen Zusammenhänge , wenn sie sich auf die Suche nach einem Heim, einer Wohngemeinschaft oder anderen Wohnform begeben. Wenn diese Suche dann auch noch wegen plötzlich eintretender Pflegebedürftigkeit unter Zeitdruck steht, kann es leicht zu Überforderungen kommen. Ein Vertragsverhandlungen auf „Augenhöhe“ zwischen zwei gleich starken Verhandlungspartnern ist dann zumeist nicht möglich. Es ist Zielsetzung des WBVG, diese Nachteile auszugleichen.
Einen Einblick in die wichtigsten Themen erhalten Sie hier:
- Auf welche Wohnformen findet das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) Anwendung?
- Auf welche Wohnformen findet das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) keine Anwendung?
- Informationspflichten vor Vertragsschluss
- Vertragsschluss und Vertragsdauer
- Schriftform und Vertragsinhalt
- Sicherheitsleistungen
- Leistungspflichten
- Vertragsanpassung bei Änderung des Pflege- oder Betreuungsbedarfs
- Entgelterhöhung bei Änderung der Berechnungsgrundlage
- Nichtleistung oder Schlechtleistung
- Wechsel der Vertragsparteien
- Kündigung durch den Verbraucher
- Kündigung durch den Unternehmer
- Nachweis von Leistungsersatz und Übernahme von Umzugskosten nach einer Kündigung
- Besondere Bestimmungen bei Bezug von Sozialleistungen
- Unwirksamkeit abweichender Vereinbarungen
- Übergangsvorschriften
- Möglichkeiten der Rechtswahrnehmung und der Prüfung von Verträgen
- Häufige Fragen (FAQ) zum Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG)
Die BIVA – Broschüre Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz WBVG bietet Informationen für Verbraucher zum Nachlesen.
Hier finden Sie den vollständigen Gesetzestext.